VSAV bietet Netto-VSH für Versicherungsberater

Auch Versicherungsberater können künftig die Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) über die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) anbieten. Die VSAV hat hierzu eine Netto-VSH-Versicherung mit einer Deckungssumme bis fünf Millionen Euro entwickelt.

Ralf W. Barth, Vorstand der VSAV

Der „VSAV-Best-Netto-Tarif“ für Versicherungsberater mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34e Gewerbeordnung enthält laut VSAV Leistungen, die in ihrer Kombination bislang nicht erhältlich waren und auch als Einzelbestandteile eher unüblich sind. Der VSH-Schutz für Versicherungsberater umfasse auch Themen wie den Einsatz des Internets und Verletzungen von gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und Geheimhaltungsvereinbarungen.

Die VSAV will so der Tatsache gerecht werden, dass die Arbeit der Versicherungsberater von Inhalt, Umfang und Ausprägungen in vielen Bereichen ähnlich und zum Teil deutlich weitergehend als die der Versicherungsmakler ist.

Verbesserungen der Bedingungen während der Laufzeit

Insbesondere die Übernahme der Nachhaftung auf alle Vorversicherungen sowie die ständige Verbesserungen der Vertragsbedingungen auch während der Laufzeit sind laut VSAV für Versicherungsberater von besonderer Bedeutung. Auch die Deckungssummen bis zu fünf Millionen Euro sind demnach sowohl beim Onlineabschluss über den Rechner wie auch bei der Beratung des VSAV-Netzwerkpartners Conav Consulting möglich.

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Laut VSAV müssen zudem Schadenmeldungen erst eingereicht werden, wenn eine schriftliche Inanspruchnahme vorliegt. Des Weiteren beträgt die schadenbedingte Kündigungsfrist seitens des Versicherers demnach statt des üblichen einen Monats hier nun drei Monate.

Versicherungsberater, die sich dem VSAV anschließen, erhalten durch ihre Mitgliedschaft automatisch auch eine im Beitrag bereits enthaltene Straf-Rechtsschutz-Deckung. (jb)

Foto: VSAV

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