Es geht um Ihr Geld: Neues Pfandrecht ab 1. Januar 2019

 

Gibt es Getränkeverpackungen ohne Einweg-Pfand?

Klingelhöfer: Vom Einweg-Pfand ausgenommen sind weiterhin Verpackungen, die als „ökologisch vorteilhaft“ gelten wie etwa Getränkekartons, Schlauch- und Standbeutelverpackungen. Darüber hinaus sind nach wie vor Wein und Spirituosen sowie diätische Getränke, die ausschließlich für die Säuglings- und Kleinkinderernährung angeboten werden, vom Einweg-Pfand befreit.

 

Was ist der Unterschied zwischen Mehrweg- und Einweg-Pfand?

Klingelhöfer:  Das Mehrwegpfand ist die preiswerteste und ökologisch sinnvollste Lösung. Es beträgt 15 Cent pro Flasche, für Bierflaschen sogar nur 8 Cent. Die Glas- oder Plastikflaschen werden nach dem Gebrauch gereinigt und dann in den Warenkreislauf zurückgeführt.

Das Einweg-Pfand gibt es nicht nur für Flaschen. Besonders bekannt geworden ist es auch als sogenanntes „Dosenpfand“. Neben Flaschen aus Kunststoff und selten auch Glas, wird mit dem Einweg-Pfand auch für Getränkedosen ein Pfand erhoben.

Grund für die Einführung war der Gedanke, dass mit dem Einweg-Pfand mehr Dosen und Kunststoffflaschen dem Recycling zugeführt werden können, statt im Restmüll zu landen.

 

Seite 3: Wohin mit den Dosen?

 

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