Helau und Alaaf: Richtig abgesichert durch den Karneval

Wer über eine Teilkasko-Versicherung verfüge, erhalte nur dann eine Erstattung der Reparaturkosten, wenn in den Wagen eingebrochen wurde. Mutwillige Beschädigungen seien nicht abgedeckt.

Wichtig sei auch, dass Autobesitzer im Fall der Fälle schnell reagieren, Schäden umgehend fotografieren und sie sowohl der Polizei als auch der eigenen Versicherung melden.

Haftpflicht ist unersetzlich

Je ausgelassener das Fest, desto größer die Unfallgefahr. Wer das Kostüm des Freundes mit Rotwein „verschönert“ oder sein Handy im Bierglas ertränkt, der verfügt besser über eine Privathaftpflichtversicherung.

Diese springt jedoch nur ein, wenn der Schaden nicht vorsätzlich entstanden ist. „Eine Haftpflichtversicherung sollte eigentlich für jeden Bundesbürger Pflicht sein – und das nicht nur in der Karnevalszeit“, sagt Andreas Bitkowski, Versicherungsspezialist bei Dr. Klein in Köln.

„Eine gute Police ist für nur wenige Euro im Monat zu haben. Und der Schutz ist unbezahlbar. Wenn ich beispielsweise einen Unfall mit Personenschaden verursache muss ich ohne eine entsprechende Absicherung selbst für Schmerzensgeld oder sogar Rentenleistung in Millionenhöhe aufkommen.“

Seite drei: Krawattenschnitt nur im Rheinland

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