Helau und Alaaf: Richtig abgesichert durch den Karneval

Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt Bitkowski auch, eine Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro zu vereinbaren.

Hinweis für alle weiblichen Jecken: Das Tragen einer Krawatte an Weiberfastnacht im Rheinland gilt als stillschweigende Einwilligung, dass diese abgeschnitten werden darf.

Außerhalb der Karnevalshochburgen ist das Kürzen des Schlipses jedoch mutwillige Sachbeschädigung – und das erstattet nicht einmal die beste Haftpflichtversicherung.

Wer haftet für Schäden an Gebäuden?

Anti-Karnevalisten müssen jetzt stark sein: Laute Umzüge vor der eigenen Wohnung müssen sie vor allem in der Nacht von Rosenmontag auf Karnevalsdienstag ertragen.

Wird das Eigenheim dabei durch die vorbeifahrenden Wagen beschädigt, haftet der Veranstalter, sofern er gegen die Verkehrssicherungspflichten verstoßen und keine ausreichenden Absperrungen errichtet hat.

Ist ein einzelner Randalierer oder Wildpinkler Schuld, muss der Verursacher für Reparatur oder Reinigung aufkommen. Oft bleiben die Bewohner jedoch auf den Kosten sitzen, da sich der Schuldige nicht mehr ausmachen lässt.

Seite vier: Vandalismus auch an anderen Feiertagen

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