Cum-Ex-Steuerdeals: Verjährung statt Bestrafung?

Und wie reagierte die Regierung? Gelassen. Das Finanzministerium betonte, die Bekämpfung von Steuerhinterziehung habe „einen hohen Stellenwert innerhalb des Aufgabenkatalogs der Landesregierung“.

Der Personaleinsatz spezialisierter Mitarbeiter sei in diesen hoch komplexen Fällen immer angemessen gewesen – es sei „hervorragende Arbeit geleistet“ worden.

Droht denn eine Verjährung – könnten mutmaßliche Steuersünder also schadlos davonkommen? Es seien keine Hinweise auf eine drohende Verjährung einzelner Sachverhalte bekannt, so das Ministerium.

Nordrhein-Westfalen spielt Schlüsselrolle

Die zehnjährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall könnte durch eine Unterbrechung – etwa eine Durchsuchung – auf bis zu 20 Jahre verlängert werden.

BdK-Chef Fiedler wies aber darauf hin, dass dies nur für die Verfahren gelte, die schon in Bearbeitung seien und eben nicht für die zahlreichen Verfahren, bei denen aufgrund der Personalnot noch gar nicht mit den Ermittlungen begonnen werden konnte.

NRW spielt bei „Cum ex“ eine Schlüsselrolle. In Bonn sitzt das Bundeszentralamt, das die Steuern erstattete. Zudem ist die Kölner Staatsanwaltschaft die federführende Strafverfolgungsbehörde.

Immerhin eine positive Nachricht: Laut WDR und „Süddeutscher Zeitung“ soll die erste Anklage zu Cum-Ex bald zugestellt werden – damit wäre ein kleiner Schritt nach vorne gemacht am Bonner Landgericht. Ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft wollte dazu nichts sagen. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

 

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