P&R-Vergleichsvorschlag: Schon 30.000 Rückläufer

„Diese sehr schnelle und ausschließlich positive Resonanz hat unsere Erwartungen übertroffen. Jetzt geht es darum, eine möglichst hohe Annahmequote für den Vorschlag zu erzielen. Nur wenn der Vergleich auch umgesetzt werden kann, hätten wir eine wichtige Hürde genommen, um in 2020 eine erste Abschlagsverteilung an die Gläubiger auf den Weg bringen zu können“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé in einer ersten Bilanz.

Die gesetzte Frist bis zur Rücksendung der unterschriebenen Vergleichsvereinbarungen laufe noch bis zum 14. Juni. Auch wenn eine spätere Rücksendung möglich sei, werden die Gläubiger darum gebeten, die Frist nach Möglichkeit einzuhalten.

„Auf einem guten Weg“

Die Vergleichsvereinbarung könne von den Insolvenzverwaltern im Interesse aller Gläubiger nur umgesetzt werden, wenn sie von einer „überragenden Mehrheit“ der Gläubiger akzeptiert werde und auch die Gläubigerausschüsse die Annahmequote gebilligt haben.

Denn nur in diesem Fall könne sie ihr Ziel, nämlich eine Verfahrensabwicklung auf einer rechtssicheren Grundlage, erreichen „Wir sind auf einem guten Weg, dieses Ziel zu erreichen. Wie wir aus den bisherigen Reaktionen schließen können, teilen die Gläubiger unsere Auffassung, dass der Abschluss der Vergleichsvereinbarung in ihrem Interesse und im Interesse der Gläubigergesamtheit liegt. Wir hoffen, dass sich diese breite Unterstützung in den nächsten Wochen weiter fortsetzt“, so die Insolvenzverwalter.

Seite 3: Erfassung der Rückläufer wird dauern 

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