Risiken erkennen, Erfolge sichern

Quotelungsverzicht bei Obliegenheitsverletzungen

So wurden beispielsweise in einer familiengeführten Metzgerei in Hamburg Salmonellen festgestellt: Schon der kleinste Verdacht einer gefährlichen oder ansteckenden Krankheit genügt und die Behörden reagieren. Die zuständige Behörde ordnete umgehend die Vernichtung der Vorräte und Waren sowie die Desinfektion der gesamten Räumlichkeiten an.

Von dieser Gefahr sind insbesondere Betriebe betroffen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen. Aufgrund der Desinfektion ordnete die Amtsstelle zudem die Schließung der Metzgerei für einen ganzen Tag an.

Der betroffene Inhaber war jedoch entsprechend abgesichert und wurde von uns entschädigt. Selbst größte Sorgfalt und Sauberkeit schützen also nicht davor, dass Krankheitserreger durch Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Waren oder Rohstoffe in ein Unternehmen gelangen. Für die finanziellen Folgen ist die richtige Absicherung entscheidend.

Neu im Markt ist die flexible Selbstbeteiligung für Kunden. Bisher waren die Regelungen komplex, nun wurden die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Kundenbedürfnisse geändert.

Der Kunde erhält im Schadenfall einen Bonus für schadenfreie Jahre. Und dies auch bei den Elementargefahren in den Gefährdungsklassen 1 und 2. Bisher gab es nur die Option einer festgeschriebenen Selbstbeteiligung oder den Verzicht auf diese.

Für Kunden besonders wichtig ist der Blick auf das Thema Quotelung. Damit ist die Kürzung der Leistung im Versicherungsfall gemeint, wenn der Kunde den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt oder grob fahrlässig eine Obliegenheit verletzt hat und dies ursächlich für den Versicherungsfall war.

Einen Quotelungsverzicht für die Herbeiführung von Versicherungsfällen wird von vielen Marktteilnehmern angeboten – doch dieser Fall tritt eher selten ein. Entscheidend ist der Quotelungsverzicht bei Obliegenheitsverletzungen, wie beim Verlassen versehentlich gekippte Fenster nicht geschlossen zu haben oder aus Versehen die Tür nicht abgeschlossen zu haben.

Fazit: Eine Geschäftsinhaltsversicherung ist essentiell. Durch passgenaue Bausteine und Leistungen kann sich jeder Betrieb ausreichend schützen und damit die eigenen Unternehmenserfolge sichern. Der Autor Christopher Krahforst ist Bereichsleiter Sach Individualgeschäft bei der Ergo Versicherung AG

Foto: Ergo

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