Demnach sprechen sich 58 Prozent der unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittler für eine verpflichtende Absicherung aus, während 23 Prozent diese ablehnen. 15 Prozent haben keine feste Meinung, 4 Prozent machten keine Angabe.
Auslöser der Debatte ist der Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Darin ist vorgesehen, dass Wohngebäudeversicherungen künftig nur noch in Kombination mit einer Elementarschadenversicherung angeboten werden dürfen – sowohl im Neugeschäft als auch im Bestand. Für dieses Modell soll eine Opt-out-Regelung geprüft werden. Zudem plant die Regierung eine staatliche Rückversicherung und eine stärkere Regulierung der Versicherungsbedingungen.
Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, bewertet das Vorhaben grundsätzlich positiv: „Der Vorstoß im Koalitionsvertrag mit einem Opt-out-Modell ist ein kluger Mittelweg. Er bringt das Thema Elementarschadenversicherung dort auf die Tagesordnung, wo es bislang verdrängt wurde – ohne den Weg der Eigenverantwortung zu verbauen.“
Die Ergebnisse der AfW-Umfrage zeigen zugleich, dass viele Vermittler ihrer Verantwortung bereits heute nachkommen. 86 Prozent bieten im Beratungsgespräch zur Wohngebäudeversicherung auch eine Elementarschadenabsicherung an. Dennoch bleibt die Nachfrage auf Kundenseite verhalten: Nur 11 Prozent der Vermittler berichten von einer sehr hohen Nachfrage, 31 Prozent von einer hohen und 30 Prozent von einer mäßigen. 22 Prozent erleben eine geringe oder gar keine Nachfrage.
Die Zahlen basieren auf dem 17. AfW-Vermittlerbarometer, einer Online-Umfrage unter 1.173 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Oktober und November 2024.