EXKLUSIV

Anwaltliches oder notarielles Testament: Wann wirklich ein Erbschein nötig ist

Rechtsanwalt
Foto: KI-generiertes Symbolbild
Das klassische "Berliner Testament" stößt in der Praxis zunehmend an seine Grenzen.

Viele Verbraucher glauben, dass bei Immobilien im Nachlass zwangsläufig ein Erbschein benötigt wird – und entscheiden sich deshalb für ein notarielles Testament. Rechtsanwalt Alexander Grünert zeigt aus seiner Praxis, warum diese Annahme oft zu kurz greift und welche Alternativen es gibt.

Zur Generationenberatung gehört zwingend die Lösung der rechtlichen Vorsorgeinstrumente. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Erstellung eines rechtssicheren und individuell gestalteten Testamentes. Nur so kann sichergestellt werden, dass

  • der Wille der Erblasser umgesetzt wird
  • unnötige steuerliche Belastungen vermieden werden
  • der hinterbliebene Ehepartner handlungsfähig bleibt

Das klassische „Berliner Testament“ stößt in der Praxis zunehmend an seine Grenzen, insbesondere bei größeren Vermögen und Immobilienbesitz. Nachfolgend gibt Rechtsanwalt Alexander Grünert klare Antworten aus seiner Praxis als Fachanwalt für Erbrecht. Er berät Verbraucher und Unternehmer als kooperierender Anwalt der IGB-Vorsorge-Plattform.


Das könnte Sie auch interessieren:

Anwaltliches Testament statt notariellem Standardmodell

Über die IGB-Vorsorge-Plattform können Berater für ihre Kunden direkt einen Termin für ein Online-Beratungsgespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt vereinbaren. Im Anschluss erstellt der Jurist ein anwaltliches individuelles Testament, das exakt auf die familiäre und vermögensrechtliche Situation abgestimmt ist.

Der Kunde, typischerweise im Alter zwischen 60 und 70 Jahren, schreibt dieses Testament eigenhändig ab und zahlt dafür einen transparenten Festpreis. Je nach Vermögenshöhe lassen sich so mehrere 1.000 Euro im Vergleich zu einem notariellen Testament einsparen.

Braucht man später immer einen Erbschein?

Ein verbreitetes Argument gegen das anwaltliche Testament lautet: „Bei Immobilienbesitz wird später ohnehin ein Erbschein benötigt, der teurer ist als ein notarielles Testament.“ Diese Annahme greift zu kurz. Denn nicht jedes notarielle Testament ersetzt immer einen Erbschein.

Rechtsanwalt Grünert zeigt in der Beratung detailliert auf,

  • wann tatsächlich ein Erbschein erforderlich ist
  • und in welchen Fällen er gerade nicht benötigt wird

Beispielhafte Vermögensstruktur

Ausgangslage:

  • Ehepaar mit zwei Kindern
  • Familienheim: 800.000 Euro
  • Zwei Eigentumswohnungen: je 300.000 Euro
  • Wertpapierdepot: 600.000 Euro
  • Gesamtvermögen: 2.000.000 Euro

Für ein notarielles Testament fallen hierfür Notarkosten von rund 8.000 Euro an. Ein Erbschein wird später in den häufigsten Fällen nicht benötigt. Steuerlich ist diese Lösung jedoch nicht optimal. Ein Generationenberater würde hier zwingend auf bessere Gestaltungsoptionen hinweisen.

Mögliche Gestaltungsszenarien

Vorweggenommene Erbfolge

  • Jedes Kind erhält lebzeitig eine Eigentumswohnung
  • Nach Ablauf der Zehnjahresfrist stehen die Schenkungsfreibeträge erneut zur Verfügung

Der spätere Nachlass besteht aus:

  • Geldvermögen (problemlos teilbar)
  • Familienheim

Szenarien im Erbfall

Ein Kind möchte das Familienheim übernehmen

  • Übertragung auf Grundlage einer notariell beglaubigten postmortalen Vollmacht des Erblassers
  • Übertragung des Erbteils durch eine Abschichtungsvereinbarung unter Miterben mit Ablösezahlung
  • Kein Erbschein erforderlich

Beide Kinder möchten verkaufen und den Erlös teilen

  • Notarieller Kaufvertrag mit dem Erwerber
  • Kein Erbschein erforderlich

Wenn die Kinder die Schlusserben sind und es keine notarielle beglaubigte oder beurkundete Vollmacht gibt, die über den Tod hinaus gilt, geht der Verkauf nur mit einem Erbschein.

Ein Kind übernimmt die Immobilie und zahlt das andere aus

  • Notarieller Erbauseinandersetzungsvertrag
  • Übertragung der Immobilie
  • Kein Erbschein erforderlich

Kinder können sich nicht einigen

  • Rechtsstreit oder Zwangsversteigerung
  • Hilft weder Erbschein noch notarielle Beurkundung
  • Frühzeitige Gestaltung wäre entscheidend gewesen

Weitere Immobilien und Sonderfälle

  • Für die Eigentumswohnungen gelten dieselben Grundsätze wie für das Familienheim
  • bei angeordneter Testamentsvollstreckung ist kein Erbschein erforderlich

Fazit für die Generationenberatung

Nicht die notarielle Form entscheidet über Sicherheit, sondern die Qualität der Gestaltung. Ein anwaltlich individuelles Testament in Kombination mit

  • kluger Vermögensstrukturierung
  • lebzeitigen Übertragungen
  • Vollmachten und gegebenenfalls Testamentsvollstreckung

kann rechtlich sicher, steuerlich effizient und deutlich kostengünstiger sein als ein pauschales notarielles Standardmodell.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Comments
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen