Arbeitskraftsicherung: Zurich startet rechtlich testierten Beratungsprozess

Die Zurich Versicherung stellt unabhängigen Vermittlern ab sofort einen sogenannten Beratungsnavigator zur Verfügung, der eine haftungssichere Beratung der Themen Arbeitskraftsicherung und Existenzschutz ermöglichen soll. Der neutrale, rechtskonforme Beratungsprozess sei in Zusammenarbeit mit der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Wirth entstanden, teilt Zurich mit.

Rechtsanwalt Norman Wirth: „“Mit unserem Know-how und unserem Namen stehen wir dafür, dass das Ergebnis bei korrekter Verwendung des Beratungsnavigators geeignet ist, um als Grundlage für eine rechtskonforme Produktempfehlung verwendet zu werden.“

Laut Zurich wird über den Beratungsnavigator in wenigen Schritten der Kundenbedarf analysiert, eine konkrete Produktempfehlung abgegeben und die Entscheidung dokumentiert. Dabei werde Berufsunfähigkeitsschutz zur Arbeitskraftsicherung bevorzugt beraten.

Je nach Bedarfssituation des Kunden würden gegebenenfalls Alternativen aufgezeigt, wie etwa Erwerbsunfähigkeitsabsicherung, Grundfähigkeitsschutz, Krankheitsschutz und Todesfallschutz. Die Produktempfehlung kläre über wesentliche Produktmerkmale auf, so Zurich.

Rechtsanwalt Wirth: Vergangene Empfehlungen auch nach vielen Jahren noch rechtlich angreifbar

„Der Beratungsnavigator bietet mehr Sicherheit sowohl für unsere Geschäftspartner als auch unsere Kunden. Der Ablauf für die Produktempfehlung ist durch die Rechtsanwaltskanzlei Wirth testiert. Damit haben alle Beteiligten die maximale Rechtssicherheit“, sagt Christian Botsch, Leiter der „Unabhängigen Vermittler Leben“ bei Zurich.

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Norman Wirth von Wirth-Rechtsanwälte ergänzt: „In Beratungsgesprächen stehen Vermittler tagtäglich vor der Frage: Welches Produkt zur Arbeitskraftsicherung eignet sich für welchen Kunden? Oft war in der Vergangenheit bei diesen Produkten eine Empfehlung auch nach vielen Jahren noch rechtlich angreifbar, weil vielleicht bestimmte, eigentlich passende Produkte gar nicht in Betracht gezogen wurden.“

„Grundlage für eine rechtskonforme Produktempfehlung“

Wirth betont, dass es seiner Kanzlei bei der Entwicklung der Unterlage wichtig gewesen sei, dass der Beratungsprozess „unabhängig, produkt- und anbieterneutral“ bleibe. „Mit unserem Know-how und unserem Namen stehen wir dafür, dass das Ergebnis bei korrekter Verwendung des Beratungsnavigators geeignet ist, um als Grundlage für eine rechtskonforme Produktempfehlung verwendet zu werden“, so Wirth. (lk)

Foto: Wirth-Rechtsanwälte

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