BaFin-Statistik: Noch weniger neue AIF-Prospekte in 2022 als gedacht

Foto: Picture Alliance

Die Anzahl an Genehmigungen neuer alternativer Investmentfonds (AIFs) für Privatanleger ist 2022 noch stärker zurückgegangen als bisher bekannt. Auch prospektpflichtige Vermögensanlagen waren stark rückläufig. Stabil ist nur ein anderes Segment.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im vergangenen Jahr insgesamt lediglich neun neue geschlossene Publikums-AIFs zugelassen. Das geht aus dem nun veröffentlichten Jahresbericht 2022 der Behörde hervor. Das ist weniger als die Hälfte der 20 Fonds, deren Vertriebsstart Cash. im Jahr 2022 registriert hat. 

Demnach sind die meisten der Publikums-AIFs, die im vergangenen Jahr in den Vertrieb geschickt wurden, offenbar bereits 2021 (oder davor) von der BaFin zugelassen worden. Der – ohnehin schon spürbare – Einbruch der Neuemissionen nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs sowie der anschließenden Kostenexplosion und des steilen Zinsanstiegs wäre dann noch gravierender als bisher bekannt. 

Andere Erklärungen für die geringe Zahl neuer Publikums-AIFs im BaFin-Jahresbericht wären, dass entweder die Behördenstatistik nicht stimmt oder ein großer Teil der neuen Fonds ohne die erforderliche Erlaubnis von den Anbietern auf den Markt gebracht wurde. Beides erscheint jedoch recht unwahrscheinlich.

Zahlen zu Vermögensanlagen deutlich ausführlicher

Die Passage zu neuen Investmentvermögen im 112-seitigen BaFin-Jahresbericht ist traditionell äußerst kurz und umfasst nur wenige Zeilen. Wesentlich umfangreicher sind die Zahlen zu Prospekten nach dem Vermögensanlagengesetz. Deren Anzahl ist 2022 ebenfalls stark eingebrochen, was aber im Kern bereits bekannt war und wahrscheinlich hauptsächlich auf das Blindpool-Verbot vom August 2021 zurückzuführen ist und weniger auf den Ukraine-Krieg sowie dessen Folgen.

Laut BaFin-Statistik ist die Zahl der Billigungen von Vermögensanlagen-Prospekten in 2022 gegenüber dem Vorjahr von 32 auf elf zurückgegangen, also um rund zwei Drittel. Von 25 eingereichten Prospekten waren 2022 insgesamt 15 (operative) KG-Beteiligungen. Diese Rechtsform wird üblicherweise weiterhin für Erneuerbare-Energien-Projekte verwendet – vielfach „Bürgerprojekte“ ohne überregionale Bedeutung. Das korrespondiert auch mit den Branchen der eingereichten Prospekte: Windkraft dominiert mit zwölf Fällen, hinzu kommen drei Prospekte für „sonstige Energien“ und verschiedene andere Branchen.

Neben den KG-Beteiligungen wurden Prospekte für Genussrechte (fünf), Namensschuldverschreibungen (vier) und Nachrangdarlehen (eins) bei der Behörde eingereicht. Den insgesamt 25 Eingängen im Jahr 2022 stehen die elf Billigungen sowie vier Rücknahmen und eine Antragsablehnung gegenüber. Über mindestens neun Einreichungen (plus Überhang aus dem Vorjahr) wurde demnach bis zum Jahreswechsel noch nicht entschieden.

Crowdinvesting stabiler

Wesentlich stabiler ist das Geschehen beim Crowdinvesting, das im behördendeutsch im Bereich Vermögensanlagen „Schwarmfinanzierung“ heißt. Dieses ist ohne vollständigen Prospekt mit einem dreiseitigen Vermögensanlageninformationsblatt (VIB) erlaubt. Demnach gestattete die BaFin 2022 mit 498 VIBs fast exakt die gleiche Zahl wie im Vorjahr (499).

Die Anzahl der Eingänge ging allerdings von 719 um rund 23 Prozent auf 556 zurück. Von den Eingängen entfielen 435 auf Nachrangdarlehen und 98 auf partiarische Darlehen. Bei den Anlageobjekten dominierten Immobilien im Inland (153 Fälle), Immobilien im Ausland (107) sowie Solarprojekte (86). Der Rest verteilt sich auf diverse andere Branchen. Anders als bei den Publikums-AIFs erstrecken sich im BaFin-Jahresbericht die Erläuterungen und Grafiken zu Vermögensanlagen über mehrere Seiten.

Mehr „STO-WIBs“

Recht kurz ist im Jahresbericht hingegen wiederum der Abschnitt zu Wertpapieremissionen. Demnach sank die Zahl der Verfahren zu Wertpapierprospekten von 250 auf 215 (womit offenkundig Billigungs- und nicht Strafverfahren oder ähnliches gemeint sind). Auch das Crowdinvesting mit Wertpapier-Informationsblatt (WIB) ging um rund zehn Prozent auf 147 Verfahren zurück.

Gestiegen ist hingegen die Zahl der „STO-WIBs“ von 73 auf 88. STO steht für „Security Token Offering“, also Wertpapiere auf Basis des Blockchain-Technologie. Darunter fallen laut BaFin Angebote mit Token als Verbriefung für die Globalurkunde. Zudem billigte die BaFin 2022 mehr Prospekte, die Krypto-Assets als Basiswert zum Gegenstand hatten, schreibt sie, wobei eine entsprechende Aufteilung in dem Jahresbericht nicht enthalten ist.

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