Nach ihren Erkenntnissen werden in den WhatsApp-Gruppen Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt und „Bairds Drittes Kapitalinvestitionsprogramm“ beworben, teilt die BaFin mit.
Nach derzeitigen Erkenntnissen bestehe kein Zusammenhang mit der amerikanischen Investmentgesellschaft Robert W. Baird & Co. Incorporated oder ihren europäischen Tochtergesellschaften. Es dürfte sich um einen Identitätsmissbrauch handeln, so die Behörde. Die unbekannten Betreiber bieten demnach ohne Erlaubnis Finanz- beziehungsweise Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Weitere Warnungen
Auch vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen, die angeblich von Cantor Fitzgerald betrieben und von einem Leopold Schneider geleitet werden, warnt die BaFin. Von der Existenz dieser Person ist der BaFin ebenfalls nichts bekannt. Nach ihren Erkenntnissen werden in den WhatsApp-Gruppen Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt, welche sich angeblich über die App CDAfin handeln lassen. Nach derzeitigen Erkenntnissen der Behörde bestehe kein Zusammenhang mit der Unternehmensgruppe Cantor Fitzgerald. Es dürfte sich demnach um einen Identitätsmissbrauch handeln. Die unbekannten Betreiber bieten ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an, so die Finanzaufsicht.
Die BaFin warnt zudem vor WhatsApp-Gruppen, die unter der Firma CEVNASD betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher von einem „Felix König“ sowie einer „Verena Schneider“ dazu verleitet, über die gleichnamige App CEVNASD in Finanzinstrumente und Kryptowerte zu investieren, berichtet die Behörde. Auch in diesem Fall besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Hintergrund: Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin, erläutert die Behörde. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, bietet die Finanzaufsicht in ihrer Unternehmensdatenbank.











