Immer mehr Arbeitgeber nutzen die betriebliche Krankenversicherung (bKV), um Gesundheit und Mitarbeiterbindung zu fördern. Sie übernimmt Kosten für zahlreiche Gesundheitsleistungen, die über die gesetzliche Versorgung hinausgehen. Doch viele Beschäftigte lassen mögliche Erstattungen ungenutzt. Die Debeka Krankenversicherung gibt Hinweise, wie Versicherte ihre Ansprüche besser ausschöpfen können.
Leistungen richtig kennen und nutzen
Ein genauer Blick in den Leistungskatalog ist der erste Schritt. Nur wer weiß, welche Gesundheitsleistungen und Erstattungshöhen vereinbart sind, kann entsprechende Rechnungen einreichen. Häufig gehören Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Zahnersatz über den gesetzlichen Rahmen hinaus, Heilpraktikerbehandlungen oder Präventionskurse zum Leistungsumfang. Versicherer wie die Debeka stellen auf ihren Internetseiten detaillierte Tarif- und Leistungsinformationen bereit.
Für eine reibungslose Abwicklung sollten Beschäftigte außerdem wissen, welche Voraussetzungen für eine Erstattung gelten. Meist werden eine ärztliche Verordnung und eine Rechnung benötigt. Bei Zuzahlungen zu Medikamenten oder Hilfsmitteln reicht in vielen Fällen eine Quittung mit Angaben zu Patient, Datum und erbrachter Leistung.
Doppelte Absicherung prüfen
Beschäftigte mit bestehender privater Zusatzversicherung sollten die Überschneidungen prüfen. Es kann sinnvoll sein, den älteren Vertrag ruhen zu lassen, wenn die bKV vergleichbare Leistungen abdeckt. Bestehen mehrere Absicherungen für dieselbe Leistung, entscheiden Versicherte, bei welchem Anbieter sie die Rechnung zuerst einreichen. Nach der ersten Erstattung kann der verbleibende Betrag bei einem weiteren Versicherer geltend gemacht werden – eine doppelte Abrechnung ist jedoch nicht erlaubt.
Auch für privat Vollversicherte bietet die bKV Vorteile. Sie kann Selbstbehalte mindern oder die Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung sichern, wenn bestimmte Leistungen über die bKV abgerechnet werden.
Was beim Ausscheiden aus dem Unternehmen gilt
Mit dem Austritt aus dem Betrieb endet in der Regel auch der Versicherungsschutz der bKV – spätestens beim Eintritt in den Ruhestand. Wer anschließend eine private Zusatzversicherung neu abschließen möchte, muss mit höheren Beiträgen rechnen. Daher kann es sinnvoll sein, bestehende Verträge ruhen zu lassen und später wieder zu aktivieren. Viele Versicherer bieten zudem Anschlusslösungen ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten an, die privat fortgeführt werden können.
Wichtig ist auch die Einwilligung in die Verarbeitung der Gesundheitsdaten. Nur wenn diese vorliegt und eine gültige Bankverbindung angegeben ist, kann der Versicherer Leistungen aus der bKV auszahlen.