Betriebliches Gesundheitsmanagement: Pflicht oder freiwillige Fürsorge?

Nahaufnahme einer Hand, die das Konzept der Work-Life-Balance auf einer Tafel zeigt
Foto: AndreyPopov
Nahaufnahme einer Hand, die das Konzept der Work-Life-Balance auf einer Tafel zeigt

Ob Kopfschmerzen durch Bildschirmarbeit, Stress wegen zu hoher Verantwortung oder körperliche Belastungen im Arbeitsumfeld – viele Erkrankungen entstehen direkt am Arbeitsplatz. Doch welche Pflichten haben Arbeitgeber beim Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter, und wo beginnt die freiwillige Fürsorge?

Kopfschmerzen gehören zu den häufigsten Beschwerden im Arbeitsalltag. Laut Tobias Klingelhöfer, Rechtsexperte bei Arag, ist Stress dabei die Hauptursache. „Der größte Stressfaktor ist immer noch der Beruf“, betont er. Hinzu komme die dauerhafte Bildschirmnutzung: 42 Prozent der Betroffenen führen ihre Beschwerden darauf zurück. Häufig liege die Ursache in falsch eingerichteten Arbeitsplätzen. Nicht abgestimmte Höhen von Stuhl, Tisch und Bildschirm oder ungünstige Lichtverhältnisse führten zu Fehlhaltungen, Verspannungen und damit zu Schmerzen.

Wenn Arbeit krank macht

Viele Arbeitnehmer sehen zunächst sich selbst in der Pflicht, ihren Arbeitsplatz ergonomisch einzurichten. Doch laut Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung ist der Arbeitgeber verantwortlich. „Auch ein ergonomisch gestalteter Büroarbeitsplatz gehört zu den Verpflichtungen des Arbeitgebers, weil damit die Gefahr zu erwartender Erkrankungen minimiert wird“, erklärt Klingelhöfer. Neben der klassischen Sicherheitskleidung auf Baustellen oder in Produktionshallen gehören also auch ergonomische Standards im Büro dazu.

Rechtliche Vorgaben zum Gesundheitsschutz

Arbeitgeber müssen die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermitteln, geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen und diese regelmäßig überprüfen. Dazu dient die sogenannte Gefährdungsbeurteilung, die physische wie psychische Risiken gleichermaßen berücksichtigt. Stress, so Klingelhöfer, sei ein klassisches Beispiel für eine solche Gefährdung.


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Stressquellen können vielfältig sein: Lärm, Hitze oder schlechte Luft gehören ebenso dazu wie ein zu hohes Arbeitspensum, übermäßige Verantwortung oder Konflikte im Team. Während technische Lösungen wie Schallschutz oder Klimaanlagen vergleichsweise leicht umzusetzen sind, erfordern psychische Belastungen umfassendere Maßnahmen. „Notwendig werden mehr Mitarbeiter, die Veränderung von Prozessen oder Schulungen. Dennoch lohnen sich diese Maßnahmen, denn psychische Erkrankungen gehören inzwischen zu den häufigsten Gründen für eine Arbeitsunfähigkeit“, so Klingelhöfer.

Vorbeugende Maßnahmen im Betrieb

Über den gesetzlichen Arbeitsschutz hinaus können Unternehmen durch präventive Angebote die Gesundheit ihrer Mitarbeiter stärken. Gesundheitstage mit Check-ups, Ernährungsberatung oder Kursen zu Achtsamkeit und Stressbewältigung sind inzwischen verbreitet. Auch sportliche Angebote wie Fitness- oder Yogakurse tragen nicht nur zur körperlichen Gesundheit bei, sondern stärken das Betriebsklima.

Diese Maßnahmen fallen in den Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung, die für Arbeitgeber freiwillig ist. Gesetzliche Krankenkassen unterstützen Unternehmen dabei, zudem können bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei für entsprechende Maßnahmen aufgewendet werden. „Um die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten, machen Vorsorgeangebote unbedingt Sinn. Leider wird das noch zu oft unterschätzt“, betont Klingelhöfer.

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