Der Gesetzesentwurf zum Eigenheimrentengesetz hat den Bundesrat passiert. Mit dem nun beschlossenen Wohn-Riester können Hausbauer und Käufer ihre staatlich geförderten Riester-Verträge zu 100 Prozent für den Kauf oder Bau eines Eigenheims verwenden. Der Staat will mit der neuen Regelung die Anschaffung und den Bau von selbstgenutztem Wohneigentum fördern und als Alternative für die private Altersvorsorge etablieren.
Das Gesetz ersetzt die im vergangenen Jahr ausgelaufene Eigenheimzulage und hat deshalb große Bedeutung für die Immobilien- und Baubranche.
Bei Bausparverträgen sollen Anleger ihre Riester-Zulage sowohl in der Anspar- als auch in der Tilgungsphase verwenden können. Auch Bauspar- und klassische Hypothekendarlehen sind von der Riester-Förderung abgedeckt (cash-online berichtete hier). (hb)