BVK: Provisionsbegrenzung sollte ad acta gelegt werden

Drei Stapel mit Münzen aufsteigend darüber drei Würfel mit Prozentzeichen
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Seit dem 1. Juli 2022 sind zwar die Provisionen bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen in Höhe von 2,5 Prozent der Darlehenssumme gedeckelt, nicht aber bei Risikolebensversicherungen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt Signale der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), von ihren Plänen zur Einführung von Provisionsrichtwerten beim Vertrieb von Lebensversicherungen abzurücken.

BVK-Präsident Michael Heinz sieht es als großen Erfolg für die Interessenvertretung. „Offensichtlich konnten wir überzeugend darstellen, dass BVK-Mitglieder jedenfalls eine regelkonforme Vergütung erhalten und eine Maßregelung nicht notwendig ist.“

Nach Angaben des BVK versuchen einige Versicherer, die Provisionshöhen bei Risikolebensversicherungen zu deckeln, wenn sie im Zusammenhang mit einem Darlehensabschluss stehen. Seit dem 1. Juli 2022 sind zwar die Provisionen bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen in Höhe von 2,5 Prozent der Darlehenssumme gedeckelt, nicht aber bei Risikolebensversicherungen.

„Grundsätzlich kann zwar eine Risikolebensversicherung als eine Restschuldversicherung ausgelegt sein, wenn sie zur Absicherung eines Darlehens abgeschlossen wurde“, betont BVK-Präsident Heinz. „Ist sie aber nicht vornehmlich zu Kreditabschluss oder -absicherung getätigt worden, halten wir eine weite Auslegung des Provisionsdeckels für kritisch. Denn dieses Produkt deckt nicht nur das Risiko des Tilgungsausfalls ab, sondern insbesondere den Tod des beziehungsweise der Versicherten, damit Familien nicht in existenzielle Not geraten. Einer Provisionsbegrenzung durch die Hintertür werden wir daher energisch unsere verbandliche Interessenvertretung entgegensetzen. Hier vermuten wir, dass Versicherer sich auf Kosten ihrer Vermittler sanieren möchten, aber nicht an das Wohl der Kunden denken. Eine Klarstellung des Gesetzgebers ist gefordert, um Missbräuche zu verhindern.“

Statt rückwärtsgewandt Vermittlervergütungen zu regulieren, fordert der BVK von Politik und Behörden, sich verstärkt dem Thema Nachhaltigkeit im Versicherungsvertrieb anzunehmen.

Die BaFin sollte die EIOPA-Anleitung zur Integration von Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD ins Deutsche übersetzen, um der Vermittlerschaft bei der Umsetzung der komplexen Materie zu helfen.

„Auch könnten wir uns vorstellen, dass analog zur Erstinformationspflicht zum Vertriebsstatus und der Registrierung ebenfalls eine Kunden-Erstinfo zum Thema Nachhaltigkeit als Angebot zur freiwilligen Nutzung empfohlen wird“, so BVK-Präsident Heinz. „Auch sollten endlich Finanzanlagenvermittler Nachhaltigkeitsaspekte von Kunden erfragen müssen, wie es bereits seit dem 2.8. die Versicherungsvermittler tun müssen, wenn sie Versicherungsanlageprodukte vermitteln.“

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