Welche Themen stehen aktuell oben auf Ihrer Agenda?
König: Das Geschäft von Bausparkassen ist die Finanzierung von Wohneigentum sowie anderen wohnwirtschaftlichen Maßnahmen wie Renovierungen oder Umbau. Insofern verfolgen wir die aktuelle politische Diskussion über Wohnungsbau, fehlende Wohnungen und steigende Mieten sowie die entsprechenden Maßnahmen intensiv. Dabei geht es vielfach um den Mieterschutz, Mietpreisbremsen oder sozialen Wohnungsbau, was kaum zu mehr Wohnungsbau führen wird. Hinzu kommt der gerade beschlossene „Bau-Turbo“ zur Erleichterung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Wir wollen diesen nicht kritisieren, weil es sicherlich ein Baustein ist, um schnelleres Bauen zu ermöglichen, aber der große Wurf für mehr Wohneigentum wird es sicherlich nicht werden. Was wir von der Bundesregierung sehr vermissen, ist das Thema Wohneigentum als Bestandteil des Vermögensaufbaus. Zwar steht im Koalitionsvertrag, dass Wohneigentum und Miete gleichberechtigt sind und die Bundesregierung sich beiden Zielen verpflichtet fühlt. Aber konkrete Maßnahmen, um Menschen wieder in Wohneigentum bringen zu können, fehlen noch völlig.
Welche könnten das sein?
König: Unsere Vorschläge sind seit Langem unverändert. Dazu zählt die Reduzierung der Grunderwerbsteuer oder die Einführung von Freibeträgen für Ersterwerber, besonders für Familien mit Kindern. On top können weitere Freibeträge kommen, wenn der Erwerber sich verpflichtet, die Immobilie zu sanieren und um ein oder zwei Energiestufen zu verbessern. Das dient dann auch dem Klimaschutz. Ein weiteres Thema ist die anstehende Reform der Riesterrente. Hier hoffen wir, dass die Vorschläge, die der damalige Finanzminister Christian Lindner schon vor einem Jahr in der Ampel-Regierung gemacht hat und die im Wesentlichen auch von der SPD mitgetragen wurden, zumindest im Kern umgesetzt werden. Dabei geht es um die generelle Verbesserung der Förderung, speziell für Eigenheimrentenprodukte, aber auch um die nachgelagerte fiktive Besteuerung von zwei Prozent, die nicht mehr zeitgemäß ist. Ein Punkt ist auch die geplante sogenannte Frühstartrente, also monatlich zehn Euro an jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr vom Staat, die in ein Altersvorsorgedepot investiert werden müssen.
Kann das Geld für die Frühstartrente auch in einen Bausparvertrag angelegt werden?
König: Nach dem aktuellen Stand der Diskussion ist das leider nicht der Fall. Wir würden uns das aber sehr wünschen, denn viele Eltern verbinden mit der Frühstart-Rente nicht nur Altersvorsorge, sondern auch den Traum vom eigenen Zuhause. Wie Herr Gattung von Aeiforia betont hat, halten 26 Prozent der Eltern die Möglichkeit, angespartes Kapital später für Wohneigentum einzusetzen, für einen entscheidenden Vorteil. Das zeigt deutlich, wie eng Wohn- und Altersvorsorge zusammengehören. Deshalb fordern wir, dass zumindest die angesparte Summe künftig auch als Startkapital für den Erwerb von Wohneigentum genutzt werden kann, idealerweise natürlich in Verbindung mit einem Bausparvertrag.
Weiteres Regulierungsthema, das den Vertrieb betrifft, ist der geplante Paragraf 34k GewO zur Vermittlung von Verbraucherdarlehen, der sich gerade auf der Zielgeraden befindet. Inwieweit ist der Bauspar-Vertrieb davon betroffen und wie ist Ihre Position dazu?
König: Gewerbliche Vermittler von Bausparverträgen benötigen eine Gewerbezulassung nach Paragraf 34c GewO. Das umfasst auch nicht-besicherte Bauspardarlehen, die für andere wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden als für den Erwerb einer Immobilie. Künftig ist für diese allgemeinen Verbraucherdarlehen (AVD) eine Erlaubnis nach dem neuen Paragraf 34k GewO erforderlich und damit ein entsprechender Sachkundenachweis. Wir sind froh, dass Vermittler, die dieses Geschäftsfeld bereits seit mindestens 2021 betreiben, diesen Nachweis nach dem kürzlich veröffentlichten Regierungsentwurf des Gesetzes durch eine „Alte-Hasen“-Regelung erbringen können. Sie alle durch eine IHK-Prüfung zu schleusen, wäre auch weder sinnvoll noch praktikabel gewesen. Wer später damit begonnen hat oder neu als AVD-Vermittler tätig wird, muss künftig eine IHK-Sachkundeprüfung ablegen.
Und wenn das Bauspardarlehen für den Kauf einer Immobilie verwendet wird?
König: Dann ist und bleibt eine Erlaubnis nach Paragraf 34i GewO Voraussetzung, also zur Vermittlung von Immobiliarverbraucherdarlehen. Eine 34i-Zulassung dürfte als Sachkundenachweis auch für den 34k ausreichen. Das wurde aus dem Gesetzentwurf zwar wieder gestrichen, aber wir wissen aus sicherer Quelle, dass diese Gleichsetzung dennoch vorgenommen wird. Sie soll, wie in anderen Bereichen auch, aber auf Ebene der Durchführungsverordnung geregelt werden, nicht im Gesetz selbst.















