Empfängerprüfung: Probleme und Störungen – was Überweisende jetzt wissen müssen

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Seit dem 9. Oktober gilt bei Euro-Überweisungen die verpflichtende Empfängerüberprüfung. Doch viele Verbraucher sind genervt, weil sie Schwierigkeiten mit den Überweisungen haben. Wie sie vorgehen sollten.

Am 9. Oktober haben Banken und Sparkassen die neue Empfängerüberprüfung für Euro-Überweisungen freigeschaltet. Die Funktion gleicht ab, ob der eingegebene Name zur verwendeten IBAN passt. Die Empfängerüberprüfung soll helfen, falsche Identitäten aufzudecken, wenn Kriminelle zur IBAN einen unzutreffenden Namen angeben. Bei jeder Überweisung fragt die Bank oder Sparkasse seitdem bei der Empfängerbank an, ob die Daten übereinstimmen. Das Ergebnis erscheint direkt im Onlinebanking oder in der App.

In der Praxis häufen sich nach Angaben vieler Nutzer jedoch Schwierigkeiten mit der neuen Funktion. Betroffen sind Kundinnen und Kunden verschiedener Kreditinstitute, bei denen selbst korrekt übernommene Daten aus Rechnungen zu Warnhinweisen führen. Häufig bleibt ein Korrekturvorschlag aus, obwohl Name und IBAN exakt übereinstimmen sollten. in Online-Foren berichten zahlreiche Betroffene von ähnlichen Erfahrungen. Auch eine Vielzahl von Online-Suchanfragen zu diesem Thema deutet darauf hin, dass das Verfahren für viele Kundinnen und Kunden nicht reibungslos funktioniert und die Verunsicherung wächst.

Weichen die Angaben ab, wird laut Verbraucherzentrale NRW zwischen drei Szenarien unterschieden. Bei kleinen Unterschieden, etwa Tippfehlern oder geringfügigen Abweichungen, zeigen Banken den mutmaßlich richtigen Namen an. Kundinnen und Kunden können so selbst kontrollieren, ob der Empfänger tatsächlich der beabsichtigte ist.


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Deutliche Abweichungen führen zu einem klaren Warnhinweis. In diesen Fällen sollten Zahlende die Transaktion keinesfalls freigeben. Empfohlen wird der Kontakt zum Empfänger über einen offiziellen Kommunikationsweg, um ein Versehen auszuschließen. Erscheint der Name hingegen gar nicht oder ist keine eindeutige Zuordnung möglich, informieren Banken über ein fehlendes Ergebnis. Auch dann sollten Zahlende die Überweisung stoppen und die Daten mit dem Empfänger abgleichen.

Laut Verbraucherzentrale NRW tolerieren die Banken Unterschiede in der Schreibweise, etwa bei Umlauten, Groß- und Kleinschreibung, Sonderzeichen oder mehrfachen Leerzeichen. Auch Bindestriche oder ähnliche Trennzeichen führen nicht zu einem automatischen Abbruch. Problematisch bleiben jedoch echte Tippfehler, da sie den Abgleich negativ beeinflussen können. Besonders bei Unternehmensüberweisungen empfiehlt sich daher die Übernahme des Namens direkt aus der jeweiligen Rechnung. Dort sollte der vollständige Firmenname enthalten sein, wie er in den offiziellen Registern geführt wird. Bei Unsicherheiten wird ein Kontakt zum Zahlungsempfänger angeraten.

Vor allem bei Überweisungen an Firmen gebe es noch Fehlermeldungen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Grund sei meist, dass der Firmenname und der Kontoinhaber nicht übereinstimmten. Wie die Verbraucherschützer rät auch der Bankenverband, die Überweisung in solchen Fällen nicht freizugeben, sondern beim Empfänger nachzufragen, ob alles seine Richtigkeit hat.

Ernst nehmen sollten Verbraucher die Warnhinweise unbedingt – denn wer eine Überweisung trotz einer solchen Meldung ausführt, trägt das Risiko selbst. Seit Oktober haftet die Bank nur dann, wenn der Abgleich ausdrücklich bestätigt hat, dass Name und IBAN zusammenpassen.

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