Europawahl: So stehen die Parteien zum Provisionsverbot

EU-Parlament
Foto: PantherMedia/artjazz
In Brüssel wird über die EU-Kleinanlegerstrategie verhandelt.

Der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat vor der Europawahl im Juni die zur Wahl stehenden deutschen Parteien zu ihren Positionen zur Vermittlerbranche befragt. Im Fokus dabei: ein mögliches Provisionsverbot.

Die für die Branche entscheidende Frage lautet: Wie stehen die Parteien zu den Regulierungsplänen, insbesondere zur Einführung partieller Provisionsverbote im Rahmen der Retail Investment Strategy (RIS), und welche weiteren Regulierungen des Versicherungsvertriebs planen sie?

Die SPD unterstützt ein allgemeines Provisionsverbot ebenso wie partielle Provisionsverbote: Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher eine Beratung für ihre Anlagestrategie in Anspruch nehmen, müssten Gesetzgeber und Unternehmen Fehlanreize für Beraterinnen und Berater bei der Vermittlung des geeigneten Finanzprodukts konsequent unterbinden, so die Sozialdemokraten. Es sei für die Stärkung des Vertrauens von Verbrauchern entscheidend, dass bereits der Anschein eines Interessenkonflikts verhindert wird. Konkrete weitere Maßnahmen zur Regulierung würden derzeit nicht prioritär diskutiert.

Um Vertrauen aufzubauen, sei größtmögliche Transparenz der beste Weg, heißt es bei Bündnis 90/Die Grünen. Man unterstütze deswegen mittelfristig ein Provisionsverbot, um überbordender Regulierung für Berater vorzubeugen und insbesondere Kleinanlegerinnen und Kleinanleger vor möglichen Interessenkonflikten bei der Anlageberatung zu schützen.

Die Linke lehnt die provisionsgetriebene Vermittlung von Finanzprodukten grundsätzlich ab. Die Einführung partieller Provisionsverbote im Rahmen der Retail Investment Strategy (RIS) greift der Partei zu kurz. Sie fordert die Umstellung von der Provisions- zur Honorarberatung sowie die Schaffung einer europaweiten obligatorischen Zulassungsprüfung für alle Finanzinstrumente und -akteure in Form eines Finanz-TÜVs. „Statt – wie bislang – alle Finanzinstrumente als erlaubt zu betrachten, solange sie nicht ausdrücklich verboten sind, würde hierdurch nur das erlaubt sein, was vorher durch den Finanz-TÜV ausdrücklich zugelassen würde“, erläutert die Partei. Eine Zulassung erfolge entlang volkswirtschaftlicher, verbraucherschutzrelevanter sowie nachhaltigkeitsbezogener Kriterien.


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CDU und CSU hingegen wenden sich in ihrer Antwort gegen zusätzliche Regulierung. Sie fordern stattdessen, die Attraktivität von Kapitalanlagen und Versicherungsprodukten durch Bürokratieabbau zu erhöhen. Die Kleinanlegerstrategie müsse grundsätzlich überarbeitet und so ausgestaltet werden, dass insbesondere bürokratische Hürden, die dem Kleinanleger-Engagement an den Finanzmärkten im Wege stehen, abgebaut werden. Insbesondere müsse die Kohärenz zwischen den relevanten Rechtsakten verbessert und sichergestellt werden, dass ausufernde Berichtspflichten eingedämmt werden.

Die FDP sieht im Nebeneinander von provisionsbasierter Beratung und Honorarberatung die beste Lösung. Verbote führten unausweichlich zu einem Rückgang des Beratungsangebotes und damit zu einer Beratungslücke bei Privatanlegern. „Genau das Gegenteil müssen wir forcieren“, fordern die Freien Demokraten. Die Politik sollte daher die Relevanz der finanziellen Aufklärungsarbeit durch die Vermittlerbranche nachdrücklich unterstreichen, anstatt sie regelmäßig „mit neuen Diskussionen zu befeuern“. Partielle Provisionsverbote lehne man daher ebenso ab.

Die in weiten Teilen rechtsextreme AfD spricht sich in ihrer Antwort grundsätzlich gegen überflüssige
Einschränkungen der Marktwirtschaft aus. So könnten partielle Provisionsverbote die Unternehmenskonzepte
von Dienstleistern gefährden und zu einem Rückgang der Beratungsleistung führen. Die AfD plane keine weiteren Regulierungen, sondern eher deren „sinnvollen Abbau“.


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