EXKLUSIV: Welche Versicherungen bei Schiffsunfällen greifen

Brückeneinsturz in Baltimore
Foto: Picture Alliance
Große Teile der vierspurigen, mehr als 2,5 Kilometer langen Brücke in Baltimore brachen in sich zusammen.

Anlässlich der Tragödie in Baltimore ging Cash. der Frage nach, wie Reedereien grundsätzlich gegen Unfälle versichert sind, die von ihren Containerschiffen verursacht werden.

In der Nacht zum 26. März rammte das Containerschiff „Dali“ einen Stützpfeiler der Francis-Scott-Key-Brücke in Baltimore (US-Bundesstaat Maryland). Große Teile der vierspurigen, mehr als 2,5 Kilometer langen Brücke brachen in sich zusammen. Die Behörden gehen vom Tod von sechs Menschen aus. Das Containerschiff, das von einer Firma aus Singapur betrieben wird, war von der dänischen Reederei Maersk gechartert worden. Die Haftungsfrage ist zwar noch nicht geklärt, doch Experten gehen davon aus, dass der Eigentümer des Schiffes für die Schäden in Milliardenhöhe einstehen muss.

Anlässlich der Tragödie in Baltimore ging Cash. der Frage nach, wie Reedereien grundsätzlich gegen Unfälle versichert sind, die von ihren Containerschiffen verursacht werden. „Schiffe sind im Grunde versichert wie ein Auto“, erläutert Carsten Duif, Pressesprecher beim Verband Deutscher Reeder (VDR). „Sie dürfen nur betrieben werden, wenn ihr Eigner mindestens eine Kasko- und eine Haftpflichtversicherung nach internationalen Standards abgeschlossen hat. Die Deckungen der Versicherungen richten sich üblicherweise nach international vereinheitlichten strengen Vorgaben.“ Für die Haftung gegenüber Dritten seien Schifffahrtsunternehmen fast ausnahmslos über sogenannte „Protection & Indemnity Associations“ (P&I-Clubs) versichert. Dabei handelt es sich laut Duif um Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit mit sehr hohen Deckungsmöglichkeiten und Rückversicherungskapazitäten von mehreren Milliarden US-Dollar.


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„Die P&I Associations sind über den größten Rückversicherungsvertrag der Welt rückversichert. Somit sind Containerschiffe gegen alle möglichen Unfälle abgesichert, etwa gegen Schäden am Schiff sowie an seinen Maschinen und Ausrüstungen, und auch für Personen-, Sach- und Umweltschäden, die durch den Betrieb des Schiffes verursacht werden. Dazu gehören auch Schäden an anderen Schiffen, Hafenanlagen oder Umweltschäden. Die genaue Deckung und die Bedingungen variieren je nach Versicherungsvertrag“, so Duif. Zudem seien aufgrund von völkerrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben verschiedene Versicherungspflichten vorgesehen und dafür müssten dann verschiedene Versicherungsbescheinigungen ausgestellt und vorgelegt werden. Wie Moody’s Rating mitteilte, ist die „Dali“ beim „Britannia P&I Club“ versichert. Rund 80 Versicherer und Rückversicherer stehen demnach für Schäden bis zu 3,1 Milliarden US-Dollar ein.

Eine Schadensstatistik, aus der hervorgeht, wie viele Unfälle jährlich von Containerschiffen deutscher Reedereien verursacht werden, führt der VDR übrigens nicht. „Schiffsunfälle sind nach unterschiedlichen Erhebungen im Vergleich zur Gesamtzahl der Schiffsreisen jedoch selten. Das dürfte auch daran liegen, dass die Schifffahrt eine der am stärksten regulierten Industrien überhaupt ist“, betont Duif. „Nationale und internationale Organisationen arbeiten eng zusammen, um sicherzustellen, dass Schiffe, Häfen und Seeleute bestimmten Sicherheitsstandards entsprechen. Dazu gehören insbesondere Vorschriften für die Konstruktion und Ausrüstung von Schiffen, für die Ausbildung und Zertifizierung von Seeleuten sowie für die Navigation und den Betrieb von Schiffen.“ Die Anzahl der schweren Schiffsunfälle und Schiffsverluste sei in den letzten Jahrzehnten international und insbesondere auch in Europa deutlich rückläufig. Doch ein Restrisiko bleibt – wie die Tragödie von Baltimore zeigt.

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