Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag (16. Oktober 2026) das Gesetz zur Frühstartrente beschlossen und dabei eine zentrale Forderung des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung aufgegriffen: Anbieter dürfen künftig Abschluss- und Vertriebskosten auf private Zuzahlungen zum Fördervertrag erheben. Kinder zwischen sechs und 18 Jahren erhalten zugleich eine staatliche Förderung von zehn Euro monatlich, die in den Aufbau einer kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge fließt. Das bestätigt der Verband in einer aktuellen Mitteilung.
Der Start der Frühstartrente ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Zunächst gilt sie für die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021. Für den Jahrgang 2020 zahlt der Staat die Förderung rückwirkend bereits für 2026. Danach kommt jedes Jahr ein weiterer Jahrgang hinzu. Auch Kinder und Jugendliche außerhalb der geförderten Jahrgänge können einen entsprechenden Vertrag abschließen und privat besparen. Eltern, Großeltern oder andere Dritte dürfen zusätzlich bis zu 6.840 Euro jährlich einzahlen.
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Förderbetrag | zehn Euro monatlich pro Kind |
| Anspruchsalter | sechs bis 18 Jahre |
| Start | 1. Januar 2027, für Jahrgang 2020 rückwirkend auch 2026 |
| Erste Jahrgänge | Geburtsjahre 2020 und 2021, danach jährlich ein weiterer Jahrgang |
| Private Zuzahlung | bis zu 6.840 Euro jährlich durch Eltern, Großeltern oder Dritte |
| Kostendeckel | Effektivkostendeckel von einem Prozent für Standarddepot-Verträge |
AfW begrüßt Vergütung auf Zuzahlungen zur Frühstartrente
Der AfW bewertet die Frühstartrente grundsätzlich positiv und sieht darin einen weiteren Schritt zu einer stärker kapitalmarktorientierten Altersvorsorge. Besonders wichtig ist ihm die Nachbesserung des Finanzausschusses bei den Vertriebskosten: Genau diese Änderung hatte der AfW - wie auch andere Verbände - bereits gefordert. Damals warnte der AfW zudem vor den Folgen eines pauschalen Vergütungsverbots.
„Es ist erfreulich, dass der Gesetzgeber hier eine zentrale Forderung des AfW aufgegriffen hat. Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass Beratung und Betreuung nicht zum Nulltarif zu haben sind“, sagt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.
Frühstartrente: Kostendeckel bleibt, Förderkapital kostenfrei
Das staatlich finanzierte Vermögen der Frühstartrente bleibt zusammen mit seinen Erträgen weiterhin von Abschluss- und Vertriebskosten ausgenommen. Nur auf die zusätzlichen privaten Einzahlungen dürfen Anbieter solche Kosten berechnen. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Obergrenze der Effektivkosten von einem Prozent, die für Standarddepot-Verträge gilt, bleibt für die Förderung des Altersvorsorgedepots unangetastet.
Widerspruch bei den Beratungspflichten für das Altersvorsorgedepot
Trotz dieser Nachbesserung sieht der AfW einen Widerspruch zwischen politischem Anspruch und gesetzlicher Umsetzung. Die Politik möchte zum einen erreichen, dass Kinder, Jugendliche und ihre Familien näher an den Kapitalmarkt rücken und eigenverantwortlicher handeln. Zum anderen lockert das Frühstartrentengesetz die gesetzlich vorgesehenen Beratungspflichten bei Standarddepot-Verträgen in Teilen.
Das betrifft nicht nur die Frühstartrente, sondern das Altersvorsorgedepot als Teil der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge insgesamt. Mehr Eigenverantwortung bedeutet nach Auffassung des Verbands aber keineswegs weniger Beratungsbedarf. Das gilt insbesondere für Familien, die bislang kaum Berührung mit Kapitalmarktanlagen hatten.
Staatliche Auffanglösung bei der Bundesbank
Kritisch bleibt der AfW zudem bei der staatlichen Auffanglösung für Kinder, für die niemand einen individuellen Vertrag abschließt. In diesen Fällen fließen die Förderbeiträge in ein staatliches Sondervermögen, dessen Verwaltung die Deutsche Bundesbank übernehmen soll. Zwar geht dabei kein Förderanspruch verloren. Das eigentliche Ziel erreicht diese Lösung allerdings nicht automatisch. Es geht darum, dem Nachwuchs den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern und sein finanzielles Wissen auszubauen.
„Wenn für ein Kind über Jahre Geld in einem staatlichen Sammelvermögen angelegt wird, ohne dass sich das Kind oder seine Eltern jemals damit beschäftigen, haben wir zwar einen Kapitalstock geschaffen. Finanzbildung ist das noch lange nicht“, erklärt Wirth.
Mehr Finanzbildung gefordert
Der AfW erwartet deshalb, dass die Bundesbank zusammen mit den zuständigen staatlichen Stellen die Begünstigten aktiv und regelmäßig informiert. Eltern und Jugendliche sollen erfahren, dass für sie Vorsorgevermögen entsteht. Zudem sollen sie wissen, wie es sich entwickelt und wie sie es in einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen können. Eine ähnliche Forderung nach unmittelbarer Information der Begünstigten hatte bereits der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren erhoben. Darüber hinaus sieht der Verband Bund und Länder in der Pflicht. Sie sollen die Frühstartrente parallel mit einem Ausbau der finanziellen Bildung an Schulen verknüpfen.
Der AfW will sich weiterhin dafür einsetzen, dass ältere Kinder und Jugendliche schneller in die staatliche Förderung kommen. Zudem sollen möglichst durchgängige Vorsorgelösungen bereits ab der Geburt entstehen. Das Gesetz benötigt noch die Zustimmung des Bundesrates. Der Start der Frühstartrente bleibt zum 1. Januar 2027 geplant. Das staatliche Standarddepot soll ein Jahr später stehen. Ob das klappt, wird indes vielfach bezweifelt.














