Die Frühstartrente ist in die entscheidende Phase der parlamentarischen Beratung eingetreten. Der Bundestag hörte am Montag, den 5. Oktober 2026, Sachverständige zu dem Gesetzentwurf an. Der Votum Verband vertritt unabhängige Finanzdienstleister in Deutschland und Europa. Er nutzte den Termin für eine klare Warnung: Fehlt bei privaten Zuzahlungen die Beratungspflicht, drohen Familien falsche Entscheidungen bei der Altersvorsorge ihrer Kinder.
Bei der Anhörung zeigten sich die erwarteten Lager. Die Fondsbranche lobte die geplante Verzahnung der Frühstartrente mit dem neuen Altersvorsorgedepot. Dieses soll ab 2027 als zentrales Instrument der Reform der privaten Altersvorsorge starten. Verbraucherschützer forderten dagegen staatliche Konten und eine Begrenzung privater Zuzahlungen – ähnliche Nachbesserungen fordern Verbraucherschützer auch an anderer Stelle im Gesetzgebungsverfahren. Vertreter der Vermittlerseite monierten außerdem, dass bei den Standarddepots keine Beratung mehr vorgesehen ist – ein Kritikpunkt, den auch der BVK in seiner Stellungnahme aufgreift, der Nachbesserungen im Gesetzentwurf fordert. Der Votum Verband nutzte den Anlass, um grundsätzliche Fragen zur Ausgestaltung zu stellen.
Was die Frühstartrente vorsieht
Ab 2027 zahlt der Staat monatlich zehn Euro auf ein Altersvorsorgedepot für jedes sechsjährige Kind ein. Zusätzlich können Eltern, Großeltern oder andere nahestehende Personen freiwillig bis zu 570 Euro im Monat einzahlen. Für den staatlichen Beitrag ist bislang ein beratungsfreies Standarddepot vorgesehen, für die privaten Zuzahlungen ebenfalls.
Wer die Schlagzeilen der vergangenen Wochen verfolgt, konnte den Eindruck gewinnen, der Staat verschenke jedem sechsjährigen Kind zehn Euro im Monat. Diese Lesart greift Votum zufolge allerdings zu kurz. Wie jede staatliche Förderung finanziert sich auch die Frühstartrente aus Steuermitteln – in diesem Fall, um Kinder und ihre Eltern im Umgang mit Geld zu schulen. Für die Steuerzahler ist das jedoch kein Geschenk.
Die Kosten der Frühstartrente wachsen über Jahre
Der fiskalische Umfang hält sich zunächst in Grenzen. 2027 erreichen laut Votum schätzungsweise 800.000 Kinder ihr sechstes Lebensjahr und erwerben damit einen Förderanspruch. Weil nicht alle Kinder am Jahresanfang Geburtstag haben, belaufen sich die Ausgaben im Startjahr auf etwa 50 Millionen Euro. Mit jedem weiteren Jahrgang wächst die Summe jedoch an:
| Zeitpunkt | Neu förderberechtigte Kinder (ca.) | Staatliche Ausgaben (ca.) |
|---|---|---|
| 2027 (Start) | 800.000 | 50 Millionen Euro |
| 2039 | – | 970 Millionen Euro |
| ab etwa 2040 | – | rund 950 Millionen Euro (stabiles Niveau) |
Zum Vergleich: Die Kaffeesteuer spült dem Bund derzeit etwa eine Milliarde Euro pro Jahr in die Kasse. Diese Größenordnung kommt den langfristigen Ausgaben für die Frühstartrente nahe.
Warum der Votum Verband bei der Frühstartrente eine Beratungspflicht fordert
„Gerade weil Finanzbildung das erklärte Ziel ist, greift ein rein beratungsfreies Modell zu kurz. Ein Depot, das sich ohne jedes Gespräch füllt, vermittelt noch kein Verständnis für Geld, Risiko und Vorsorge“, sagt Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Votum Verbandes. Finanzbildung entstehe dort, wo sich Familien mit ihren Entscheidungen auseinandersetzten und deren Folgen erlebten – genau das leiste qualifizierte Beratung, so Klein weiter.
Neben dem staatlichen Zuschuss erlaubt der Gesetzentwurf private Zuzahlungen von bis zu 570 Euro monatlich in den Altersvorsorgevertrag des Kindes. Einzahlen dürfen Eltern, Großeltern oder andere nahestehende Personen. Für gelegentliche Einmalzahlungen zum Geburtstag dürfte der Beratungsbedarf gering ausfallen. Anders sieht es aus, sobald Eltern oder Großeltern ohne fachkundigen Rat dauerhaft laufende Beiträge vereinbaren. Dann drohe laut Votum Verband eine falsche Prioritätensetzung im Haushalt.
Berufsunfähigkeit: die unterschätzte Lücke neben der Frühstartrente
Wie real dieses Risiko ist, zeigt ein Blick auf die Arbeitskraftabsicherung der Eltern. Laut der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe besitzt lediglich etwa jeder vierte private Haushalt im Jahr 2023 eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Ob der bestehende Schutz im Ernstfall ausreicht, ist damit noch nicht gesagt. Der Votum Verband bezeichnet diese Quote als unzureichend.
Ein Rechenbeispiel des Verbands verdeutlicht den Zielkonflikt: Ein 35-jähriger Elektriker und Vater einer sechsjährigen Tochter besitzt keinen Berufsunfähigkeitsschutz. Im Rahmen einer fundierten Beratung würde sich zeigen, wie er 100 Euro monatlich am sinnvollsten verwendet. Fließt das Geld in die Frühstartrente der Tochter oder in eine Versicherung, die dem Vater im Fall der Berufsunfähigkeit eine Rente von 2.000 Euro im Monat sichert? Aus Sicht des Verbands spricht hier vieles für die Berufsunfähigkeitsabsicherung. Ohne Beratung bleibe die eigentliche Lücke im Haushalt dagegen oft unentdeckt.
Was der Votum Verband bei Zuschuss und Zuzahlung ändern will
Der Votum Verband hält die politische Annahme für unrealistisch, Verbraucher würden einen solchen Zielkonflikt zwischen Kindervorsorge und eigener Absicherung ohne Hilfe erkennen. Diese Sichtweise begreife Beratung vor allem als Kostenfaktor. Gleichzeitig verkenne diese Sichtweise, welchen Beitrag Beratung zum Schutz von Familien leisten kann.
Deshalb fordert der Verband eine klare Trennung zwischen staatlichem Zuschuss und privater Zuzahlung bei der Frühstartrente. Für die zehn Euro vom Staat könne ein schlankes, beratungsfreies Standardprodukt ausreichen. Wer dagegen dauerhaft eigenes Geld einzahlt, müsse sich qualifiziert beraten lassen können. Diese Beratung müsse sich zudem über die Eigenbeiträge vergüten lassen. Andernfalls werde aus dem Bildungsprojekt eine verpasste Chance, so der Verband.













