Herbstlaub auf Gehwegen: Wann die Räumpflicht zur Haftungsfalle wird

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Privathaftpflicht,
Foto: adobe.stock/stefan werner
ür Laub gilt dasselbe wie für Schnee und Eis: Grundstückseigentümer und oft auch Mieter haben eine Räumpflicht.

Herbstlaub macht Gehwege rutschig – und Grundstückseigentümer tragen eine Räumpflicht. Wer ihr nicht nachkommt, haftet bei Unfällen mit dem eigenen Vermögen. Der Bund der Versicherten erklärt, welche Policen jetzt greifen.

Der Herbst bringt buntes Laub und damit Rutschgefahr auf Straßen und Gehwegen. Für Laub gilt dasselbe wie für Schnee und Eis: Grundstückseigentümer und oft auch Mieter haben eine Räumpflicht. Kommt es zu einem Unfall, weil dieser Pflicht nicht nachgekommen wird, drohen Schadensersatzforderungen, wie der Bund der Versicherten (BdV) erklärt.

Fällt Laub auf öffentliche Straßen und Wege, müssen die Kommunen es entfernen. Anders liegt der Fall bei privaten Grundstücken, die an Gehwege grenzen: Hier müssen Eigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und sowohl das Grundstück als auch Gehwege und Eingänge von Laub freihalten. „Wenn nicht geräumt wurde, und jemand rutscht auf nassem Laub aus und verletzt sich, kann diese Person Schadensersatz fordern“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Verkehrssicherungspflicht gilt auch für Mieter

Die Pflicht betrifft nicht nur Eigentümer. Vermieter übertragen sie häufig vertraglich auf ihre Mietparteien, die dann ebenfalls für ein geräumtes Grundstück sorgen müssen. Wer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, ist schadensersatzpflichtig und haftet mit Privatvermögen und Einkünften – bis zur Pfändungsgrenze.

Vor diesen finanziellen Folgen schützt die Privathaftpflichtversicherung: Sie reguliert berechtigte Schäden oder wehrt zu Unrecht erhobene Forderungen ab, notfalls vor Gericht.

Zusätzlicher Schutz für vermietete Immobilien nötig

Unbebaute Grundstücke sowie vermietete, nicht selbst bewohnte Gebäude sind über die private Haftpflichtversicherung meist nicht abgedeckt. „Eventuell muss eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden“, sagt Boss.


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Klarheit über den tatsächlichen Versicherungsschutz verschafft ein Blick in die eigenen Vertragsbedingungen oder eine Rückfrage beim Versicherer. Mitglieder des BdV können sich mit Fragen rund um ihre Versicherungen zudem an das Beratungsteam des Verbraucherschutzvereins wenden.

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