Bundeskabinett verschiebt Beschluss zur Kryptosteuer-Reform

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Eine Bitcoin-Münze liegt scharf im Vordergrund auf einem Stapel unscharfer Steuerformulare vor dem herbstlich beleuchteten Bundeskanzleramt.
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Für bereits gehaltene Bitcoin und Ether soll laut Entwurf die bisherige einjährige Spekulationsfrist erhalten bleiben.

Die Kryptosteuer 2027 lässt auf sich warten: Der für den 14. Oktober erwartete Kabinettsbeschluss fand nicht statt, der Entwurf steckt weiter in der Ressortabstimmung. Am Kurs ändert das nichts - Bitcoin- und Ether-Gewinne sollen künftig unabhängig von der Haltedauer besteuert werden. Entscheidend wird der Stichtag 31. Dezember 2026.

Die Kryptosteuer 2027 braucht länger als geplant: Der für den 14. Oktober 2026 erwartete Kabinettsbeschluss zur Reform der Kryptobesteuerung fand nicht statt. Der Referentenentwurf steckte zu diesem Zeitpunkt weiter in der Ressortabstimmung zwischen den Ministerien. Am Vorhaben selbst ändert die Verzögerung jedoch nichts.

Der Zeitplan zieht sich schon länger hin. Das Bundesfinanzministerium hatte den Referentenentwurf am 30. September 2026 vorgelegt, die Verbändeanhörung dazu endete am 6. Oktober. Wenige Tage später, am 12. Oktober, befasste sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit einer Petition zum Erhalt der bisherigen Krypto-Haltefrist.

Auch die Kabinettssitzung am Mittwoch, 28. Oktober 2026, fand ohne den Kanzler statt. Friedrich Merz reiste vom 26. bis 30. Oktober nach Singapur, Japan und Südkorea. Am 28. Oktober empfing ihn in Japan Premierministerin Sanae Takaichi, die Sitzung leitete deshalb der Vizekanzler.

Was die Kryptosteuer 2027 für Bitcoin und Ether bedeutet

Heute zählen Kryptowerte steuerlich zu den „anderen Wirtschaftsgütern“ nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz. Verkäufe bleiben deshalb steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens zwölf Monate liegen.

Mit der Kryptosteuer 2027 soll genau diese Logik enden. Bitcoin, Ether und andere Tauschkryptowerte sollen künftig wie Kapitalerträge aus Aktien besteuert werden, und zwar unabhängig von der Haltedauer. Fällig werden dann 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Effektiv ergibt das rund 26,375 Prozent.

Stichtag 31. Dezember 2026 entscheidet über den Bestandsschutz

Greifen soll die Neuregelung zum 1. Januar 2027 - und zwar ausschließlich für Kryptowerte, die Anleger nach dem 31. Dezember 2026 erwerben. Für Altbestände bleibt die bisherige einjährige Spekulationsfrist erhalten: Nach Ablauf des Jahres bleibt der Verkauf steuerfrei.

Mit der Kryptosteuer 2027 rückt damit der Nachweis des Anschaffungsdatums in den Fokus. Lässt sich das Anschaffungsdatum veräußerter Coins durch einen Krypto-Dienstleister nicht belegen, geht der Entwurf pauschal von einem Erwerb nach dem 31. Dezember 2026 aus. Der Steuerabzug bemisst sich dann auf 50 Prozent des Veräußerungserlöses.

Verlustverrechnung und Steuerabzug sollen sich ändern

Eine Neuerung betrifft die Verlustseite. Verluste aus künftig erworbenen Kryptowerten sollen sich mit anderen Kapitalerträgen verrechnen lassen. Ältere Verlustvorträge aus Kryptogeschäften bleiben dagegen an den bisherigen Verrechnungskreis gebunden.

Der automatische Kapitalertragsteuerabzug durch die Krypto-Dienstleister soll zudem erst ab dem 1. Januar 2028 verpflichtend werden. Für das Jahr 2027 müssten Anleger ihre Gewinne daher noch selbst in der Steuererklärung angeben.


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Diese Kryptowerte bleiben von der Reform ausgenommen

Vier Kategorien bleiben in dem Entwurf ausgenommen: NFTs, bestimmte E-Geld-Token sowie Stablecoins, Security-Token und sogenannte Real-World-Assets.

Bisheriges RechtGeplante Neuregelung (ab 2027)
Rechtliche Einordnung„Anderes Wirtschaftsgut“ (Paragraf 23 EStG)Besteuerung wie Kapitalerträge aus Aktien
Haltefrist für Steuerfreiheitzwölf Monateentfällt für Erwerbe ab 1. Januar 2027
Besteuerung nach Ablauf der Haltefriststeuerfrei25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag (rund 26,375 Prozent)
Stichtag für Bestandsschutz-Erwerb bis 31. Dezember 2026
Steuerabzug durch den Dienstleisterneinab 1. Januar 2028 verpflichtend
Verlustverrechnungbisheriger Verrechnungskreismit anderen Kapitalerträgen (für Erwerbe ab 2027)
Quelle: Bundesministerium der Finanzen (Referentenentwurf vom 30. September 2026)

Was die Kryptosteuer 2027 für Berater und Anleger bedeutet

Vermögensverwalter, Fondsvermittler sowie Anleger, die Kryptopositionen halten, müssen durch die Reform vor allem ihre Planungslogik anpassen. Ein Erwerb bis zum 31. Dezember 2026 sichert die bisherige Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer. Ein späterer Kauf bedeutet dagegen Abgeltungsteuer, dafür aber die breitere Verlustverrechnung.

Praxisrelevant ist daneben die geplante Ersatzbemessung von 50 Prozent des Veräußerungserlöses bei unklarem Anschaffungsdatum. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler bezeichnet die bisherige Steuerfreiheit als „kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte“.

Warum die geschätzten Mehreinnahmen so stark schwanken

Auffällig sind zudem die Unterschiede bei den erwarteten Steuermehreinnahmen. Nach Angaben eines Fachmediums lagen frühere Schätzungen deutlich höher: Die Frankfurt School bezifferte das Potenzial 2025 auf bis zu 11,4 Milliarden Euro, im Mai 2026 nannte ein Gesetzentwurf mindestens fünf Milliarden Euro, im April und Juli 2026 waren aus dem Kabinett zwei beziehungsweise eine Milliarde Euro zu hören. Im September 2026 sank die offizielle Schätzung auf rund 160 Millionen Euro ab 2028.

Die Süddeutsche Zeitung beziffert die erwarteten Mehreinnahmen aus dem Gesetzentwurf auf rund 70 Millionen Euro im kommenden Jahr, 175 Millionen Euro im Jahr 2028 und 350 Millionen Euro jährlich in den Folgejahren. Bei voller Jahreswirkung entfallen davon 179 Millionen Euro auf den Bund, 158 Millionen Euro auf die Länder und 13 Millionen Euro auf die Gemeinden.

Eine andere Zahlenreihe, die sich ebenfalls auf den Referentenentwurf stützt, beziffert die Mehreinnahmen auf 160 Millionen Euro ab 2028, 305 Millionen Euro für 2029, 325 Millionen Euro für 2030 und 350 Millionen Euro für 2031 - mit derselben Aufteilung auf Bund, Länder und Gemeinden. Welche Version im endgültigen Kabinettsbeschluss steht, zeigt sich erst nach dessen Verabschiedung.

Teil eines größeren Konsolidierungspakets

Die Kryptosteuer 2027 gehört zu einem größeren Vorhaben. Bereits am 1. Juli 2026 einigte sich der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD auf das Reformpaket „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ mit 34 Maßnahmen, darunter eine Einkommensteuerreform mit einem Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro. Zum Paket zählen außerdem höhere Abgaben auf Zucker, Tabak, Alkohol und Plastik.

Am 14. Oktober 2026 beschloss das Kabinett den Gesetzentwurf zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer, die ab dem 1. Juli 2027 gelten soll. Die grundsätzliche Einigung auf eine Reform der Kryptobesteuerung geht auf eine Koalitionsklausur von Kanzler Merz und Finanzminister Klingbeil am 12. April 2026 zurück; konkrete Details lagen damals noch nicht vor.

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