„Definition des BU-Begriffs oftmals ein Problem“

Die Absicherung von Invalidität, Pflege, Langlebigkeit und Tod gehören zum Kerngeschäft der Assekuranz. Fünf Experten aus der Versicherungswirtschaft beleuchten den Biometrie-Markt und diskutieren die jüngsten Entwicklungen.

Die Teilnehmer von links: Oliver Horn, Continentale Versicherungsverbund, Gert Wagner, Swiss Life Deutschland; Andrea Schölermann, Condor Lebenversicherungs-AG; Gordon Hermanni, Zurich; Martin Gräfer, die Bayerische.

Cash.: Allen biometrischen Risiken ist gemein, dass sie das Leben von Betroffenen und Angehörigen grundlegend verändern – im schlimmsten Fall sogar beenden können. Wie kann es gelingen, dass die Versicherer stärker als verlässlicher Helfer in Notsituationen wahrgenommen werden und somit das vermeintliche Vorurteil vom Leistungsverweigerer zurückgedrängt werden kann?

Gordon Hermanni, Leiter Vertriebsdirektion Nord der Zurich Gruppe Deutschland: Unsere Philosophie ist, sich stets zu fragen, wie der Kunde im Leistungsfall behandelt werden sollte. Da geht es neben der rein monetären Leistung auch um das Thema Assistance. Denn mit der Rentenzahlung befinden wir uns keineswegs bereits am Leistungshorizont, weil es einer fachlichen Unterstützung bedarf, um Betroffene wieder ans Berufsleben heranzuführen. Das ist für unsere Kunden aber nicht verpflichtend, sondern nur eine Option, die wir anbieten. Für den Betroffenen ist immer ganz entscheidend, verschiedene Wahlmöglichkeiten zu haben, ohne dass ihm etwas diktiert wird. Ich denke, wenn wir dieses Thema mehr in den Vordergrund rücken, wird sich auch die öffentliche Wahrnehmung verbessern.

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Andrea Schölermann, Leiterin Produktmanagement der Condor Lebensversicherung: Ein Problem stellt oftmals die Definition des BU-Begriffs dar, denn eine 50-prozentige BU ist für viele Kunden nur sehr schwer greifbar. Hilfreich ist da sicherlich die AU-Klausel, die sich im Markt immer stärker durchsetzt. Danach leistet der Versicherer bereits, wenn der Versicherte ein halbes Jahr krankgeschrieben worden ist – unabhängig davon, ob eine BU bereits anerkannt wurde oder nicht. Indem die BU-Prüfung erst später erfolgt, kann man als Versicherer sicherlich ein bisschen Spannung herausnehmen. Generell ist es aber für die Versicherungswirtschaft sehr schwer, sich mit den positiven Botschaften, wie etwa der Menge der täglich erbrachten Leistungen, in den Medien Gehör zu verschaffen. Diese Themen erfahren einfach nicht die gleiche mediale Resonanz wie die negativen Fälle.

Martin Gräfer, Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische: Ich erlebe keine Leistungsverweigerung auf breiter Front, und zwar völlig unabhängig von den Gesellschaften – und ich glaube auch nicht, dass es die gibt. Ich erlebe hingegen, dass unsere Leistungssachbearbeiter die Kunden sehr intensiv unterstützen. Denn gerade für Menschen, die psychisch oder körperlich unter Druck stehen, ist es sehr anstrengend, die richtigen Anträge herauszusuchen, um zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung Leistungen beziehen zu können. Diese Hilfe erlebe ich als sehr wohltuend. Und ich glaube, das passiert viel, viel häufiger, als das, was man heute in der Presse unter dem Schlagwort „Leistungsverweigerer“ liest. Gleichwohl gibt es Dienstleister, die Versicherern offensiv dabei helfen wollen, die Schadenquote durch gutachterliche Verfahren positiv zu beeinflussen. Aber es liegt ja an uns, die Anbieter mit dem Ziel zu nutzen, in kürzester Zeit festzustellen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht.

Seite zwei: „Innerhalb von 48 Stunden auf den Leistungsantrag reagiert“

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