Maklergesellschaften fordern Sachkundenachweis

Es ist inakzeptabel, dass Personen ohne fachliche Eignung Immobilien vermitteln, bemängeln verschiedene große Maklerunternehmen. Bis Ende der Legislaturperiode solle die Koalition daher den lange angekündigten Sachkundenachweis für Immobilienmakler einführen.

Führende Maklergesellschaften fordern: Mindestanforderungen an den Maklerberuf endlich gesetzlich festlegen. Roland Hustert, Geschäftsführer der LBS Immobilien GmbH Nordwest, fordert mit weiteren führenden Maklergesellschaften den Sachkundenachweis für Immobilienmakler. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/56890 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/LBS West/LBSi NordWest"
Roland Hustert: „Immer häufiger müssen Kaufinteressenten und Verkäufer erleben, dass es auch Makler gibt, die ihnen aufgrund mangelnder Kenntnisse wirtschaftlichen Schaden zufügen.“

Roland Hustert, Geschäftsführer von LBS Immobilien Nordwest appelliert – gemeinsam mit führenden Maklergesellschaften von Banken, Sparkassen und Bausparkassen – an den Gesetzgeber, noch in dieser Legislaturperiode den Sachkundenachweis für Immobilienmakler einzuführen.

Hustert vertrat die Forderung auch im Namen der LBS Immobilien GmbH (Frankfurt), PlanetHome Group (München), Postbank Immobilien GmbH (Hameln), Sparkassen-Immobilien-Vermittlungs-GmbH (München) sowie der Wüstenrot Immobilien GmbH (Ludwigsburg).

Koalitionsvertrag nicht erfüllt

„Vor vier Jahren hatten CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, einen Sachkundenachweis als Erlaubnisvoraussetzung für Immobilienmakler einzuführen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Wir fordern daher, dass das entsprechende Gesetz mit diesem Passus noch bis zum Ende der Legislaturperiode verabschiedet wird“, sagt Hustert.

Der Erwerb oder Verkauf einer Immobilie sei eine der größten Vermögenstransaktionen im Leben der meisten Menschen. Daher sei es nicht akzeptabel, dass Häuser, Wohnungen und Grundstücke immer noch auch von Personen vermittelt werden dürfen, die dafür weder über eine fachliche Eignung noch über eine entsprechende Ausbildung verfügen.

„Makler darf sich hierzulande jeder nennen, der in jüngster Zeit nicht straffällig oder insolvent geworden ist. Und das in einem Land, das viele Lebensbereiche über ein notwendiges Maß hinaus reguliert, um seine Menschen zu schützen“, sagt Hustert.

Marktlage verdeutlicht Probleme

Die hohe Nachfrage, verbunden mit einem sinkenden Angebot an marktfähigen Immobilien würden die Ansprüche an die Kompetenz, Service und Qualität der Immobilienvermittler erhöhen, wie problematisch fehlende Mindestanforderungen an den Maklerberuf sind, werde noch deutlicher.

„Immer häufiger müssen Kaufinteressenten und Verkäufer erleben, dass es auch Makler gibt, die ihnen aufgrund mangelnder Kenntnisse wirtschaftlichen Schaden zufügen oder sogar die Marktsituation für zweifelhafte Geschäftspraktiken nutzen“, so Hustert.

Er fordert: „Um die Voraussetzung für eine kompetente und seriöse Beratung sowie einen fairen Interessenausgleich zwischen Verkäufern und Käufern durch alle als Immobilienmakler Tätigen zu gewährleisten, ist es endlich an der Zeit, die Mindestanforderungen an den Maklerberuf gesetzlich festzulegen.“ (kl)

Foto: LBS West

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