Mit dem Hund im Auto sicher ans Ziel

Der Hund ist des Menschen Freund und treuer Begleiter. Für viele Tierhalter ist es daher ein Bedürfnis, den Vierbeiner mit in den Urlaub zu nehmen. Die Reise mit einem Hund bzw. Haustier im Auto, aber auch eine Alltagsfahrt beispielsweise zum Tierarzt, soll sicher sein und das Tier sich während der Fahrt wohlfühlen können.

Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), gibt Hinweise zum verkehrssicheren und artgerechten Transport im Auto.

Für Tierliebhaber mag es befremdlich klingen, dass Hunde – wie alle Haustiere – laut Straßenverkehrsordnung (StVO) als Ladung gelten, wenn sie im Wagen mitgenommen werden. In Anlehnung an § 22 StVO müssen Vierbeiner daher selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung im Fahrzeug sicher untergebracht sein.

Ungesicherter Hund kann zu gefährlichem Geschoss bei Unfall werden

Wenn hierauf nicht geachtet wird, kann das Tier beispielsweise durch ein starkes Bremsmanöver oder einen Unfall gegen harte Rücksitzlehnen, mitfahrende Personen oder Scheiben geschleudert werden. Eine nicht ausreichende Transportsicherung stellt somit eine erhebliche Verletzungs- oder gar Lebensgefahr für Tier und Mensch dar.

Denn bereits bei einer Vollbremsung in den Stand bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h kann in einem Pkw mehr als das 30-fache des Körpergewichts eines Hundes auf den Körper eines Insassen wirken.

Ein 20 Kilogramm schweres Tier auf dem Rücksitz entwickelt also schnell eine Durchschlagskraft von rund 600 Kilogramm. Aber auch ein ungehindert durch das Auto springender Hund kann den Fahrzeugführer vom Verkehrsgeschehen ablenken und so zu einer Gefahr für die Sicherheit werden.

Schadensersatzzahlung der Versicherung kann ausbleiben

Im Fall eines nicht ordnungsgemäß gesicherten Transports erwarten den Halter bei schwerwiegender Gefährdung Bußgelder bis zu 75 Euro und ein Punkt im Flensburger Zentralregister.

Zudem kann es zu Problemen bei der Schadensregulierung führen, wenn ein nicht ausreichend gesicherter Vierbeiner den Unfall ganz oder zum Teil verursacht hat.

In solchen Fällen ist es möglich, dass die Kfz- Kaskoversicherung, je nach den zugrundeliegenden Vertragsbedingungen, die Leistungen für den Schaden am eigenen Fahrzeug erheblich kürzt.

In Premium-Tarifen sind in der Regel dagegen auch diese Schäden abgesichert. Für Unfallschäden eines Dritten besteht uneingeschränkt Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflicht, unabhängig davon, ob das Tier im Fahrzeug sachgerecht gesichert war.

Box als sicherstes Transportmittel

Damit Hund und Herrchen sicher ihr Ziel erreichen, sollte ein Tierhalter für ein zuverlässiges und angenehmes Transportmittel im Auto sorgen. In verschiedenen Crashtests hat sich die Transportbox als sicherstes von den am Markt angebotenen Sicherungssystemen erwiesen.

Es wird empfohlen, die Box mit dem Hund quer zur Fahrtrichtung direkt hinter der Rücksitzlehne, bei kleineren Boxen im Fußraum hinter dem Vordersitz, zu positionieren.

Einen großen Vorteil dieses Transportmittels sehen Tester, wenn das Tier diese als eine Art „Schlafhöhle“ akzeptiert, in der es von Fahreinflüssen abgeschirmt ist. Daher sollte man den Vierbeiner vor der Fahrt an die Box gewöhnen.

Ab einer bestimmten Größe des Hundes empfiehlt sich ein abgetrennter Sitzplatz mit Transportgitter. Wenn der Vierbeiner kleiner und nicht schwerer als acht bis neun Kilogramm ist, bieten laut Crashtestern auch spezielle Tiersicherheitssitze eine hohe Sicherheit.

Foto: Shutterstock

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