Neue FinVermV: Wenigstens kein Provisionsverbot

Der bisherige Passus der Vorschrift wird lediglich dadurch ergänzt, dass sich die Provision „nicht nachteilig auf die Qualität der Vermittlung und Beratung“ auswirken darf.

Zudem darf sie nicht die Verpflichtung des Finanzdienstleisters beeinträchtigen, „im bestmöglichen Interesse des Anlegers ehrlich, redlich und professionell zu handeln“. Das sind ziemlich weiche Formulierungen und wird sich wohl machen lassen.

Für eine endgültige Entwarnung in Sachen Provisionsverbot allerdings ist es noch zu früh: Der Entwurf stammt aus dem Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) und vermutlich will die SPD auch noch ein Wörtchen mitreden. Die schwächelnden Genossen stehen Provisionen im Finanzvertrieb traditionell höchst skeptisch gegenüber und sind in letzter Zeit ohnehin auf Krawall gebürstet.

Verschärfungen nicht auszuschließen

Nun wird es wohl das Geheimnis der notorisch schrillen SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Andrea Nahles bleiben, warum sich die Wählergunst für eine Partei verbessern sollte, die ununterbrochen über den desolaten Zustand und die schlechte Arbeit einer Regierung lamentiert, an der sie selbst seit fünf Jahren beteiligt ist.

Auch die Erörterung der Frage, ob ständiges öffentliches Gezänk mit dem Koalitionspartner und die Konzentration auf die nur wenigen Punkte aus dem SPD-Programm, die trotz des schwachen Wahlergebnisses nicht umgesetzt wurden, sich tatsächlich positiv auf die Profilierung einer Partei innerhalb einer Regierung auswirken kann, würde hier den Rahmen sprengen (auch wenn es mir dazu unter den Nägeln brennt).

Jedenfalls ist nicht auszuschließen, dass die SPD noch Verschärfungen an der Verordnung verlangen wird. Das könnte neben den Provisionen auch die Vereinbarung im Koalitionsvertrag betreffen, den freien Vertrieb „schrittweise“ unter die Aufsicht der BaFin zu stellen. Hierzu enthält der FinVermV-Entwurf nichts.

Seite 4: Verbände vor ungewöhnlicher Aufgabe

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