Neue Vorgaben gegen Greenwashing: Unternehmen müssen Nachhaltigkeit belegen

Greenwashing
Bildagentur PantherMedia / tbtb
Gelten sollen die neuen Regeln ab dem 27. September 2026.

Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen stärker sanktioniert. Die neuen Regeln setzen EU-Vorgaben um und betreffen nahezu alle Werbekanäle – mit Folgen für Hersteller und Handel.

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der sogenanntes Greenwashing effektiver unterbinden soll. Konkret geht es dabei um härtere Konsequenzen bei irreführenden Aussagen zu angeblich positiven Eigenschaften eines Produkts in Bezug auf Nachhaltigkeit, Umwelt- oder Klimaschutz. Wer auf der Verpackung, in Anzeigen, Werbebroschüren oder im Internet mit Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ wirbt, muss diese Behauptung künftig auch belegen können – andernfalls drohen Abmahnung oder sogar Schadensersatz.

Außerdem dürfen Nachhaltigkeitssiegel gemäß der Neuregelung nur noch dann benutzt werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden.


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Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen stimmten laut Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) für den Entwurf, mit dem eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden soll. Die anwesenden Abgeordneten von AfD und Linksfraktion sprachen sich dagegen aus.

Gelten sollen die neuen Regeln ab dem 27. September 2026. Der Bundesrat hatte eine längere Abverkaufsfrist für bereits hergestellte Produkte und Verpackungen vorgeschlagen. Der zuständige Ausschuss des Bundestages verweist jedoch in seiner Beschlussempfehlung auf die zeitlichen Vorgaben der Europäischen Union und schlägt stattdessen vor, die zuständige Bundesjustizministerin, Stefanie Hubig (SPD), solle sich auf EU-Ebene für eine verlängerte Frist einsetzen.

„Verpackungen sollen nicht vernichtet werden müssen“, sagte die SPD-Abgeordnete Nadine Heselhaus. Sowohl der Bundesrat als auch der Nationale Normenkontrollrat kritisierten den mit der Umsetzung der EU-Richtlinie verbundenen bürokratischen Aufwand. (dpa-AFX)

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