Mit dem Tarif „uni-dent|Top“ hat die Universa Krankenversicherung eine neue Zahnzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte und Heilfürsorgeberechtigte eingeführt. Der Tarif ist in drei Leistungsstufen aufgebaut und zielt auf Kundinnen und Kunden, die Wert auf hohe Erstattungen und ein unkompliziertes Handling legen.
In allen drei Tarifvarianten sind Leistungen für Zahnbehandlung, Inlays sowie Wurzel- und Parodontosebehandlungen zu 100 Prozent abgesichert. Zusätzlich übernimmt die uniVersa bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung und Zahnprophylaxe. Für Bleaching beziehungsweise Zahnaufhellung stehen weitere 250 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren zur Verfügung.
Die Unterschiede zwischen den Tarifstufen liegen vor allem bei höherwertigem Zahnersatz und ergänzenden Leistungen. Je nach gewählter Variante werden 75, 90 oder 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz, Implantate, schmerzlindernde Maßnahmen sowie für Aufbissbehelfe und Knirscherschienen erstattet. Damit lässt sich das Leistungsniveau individuell an den persönlichen Absicherungsbedarf anpassen.
Vereinfachter Abschluss und Zukunftssicherheit
Ein zentrales Merkmal des neuen Tarifs ist der bewusst schlanke Abschlussprozess. Die Zahnzusatzversicherung kommt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten aus. Zudem sind die Leistungen nicht vom Nachweis eines Zahnbonushefts abhängig, und auch die Vorlage eines Heil- und Kostenplans ist nicht erforderlich. Auf tarifliche Preis-Leistungs-Verzeichnisse verzichtet die uniVersa ebenfalls.
Kieferorthopädische Leistungen sind bis zum 21. Lebensjahr sowie nach einem Unfall bis zu einem Betrag von 3.000 Euro mitversichert. Darüber hinaus enthält der Tarif eine Innovationsgarantie, durch die sich der Versicherungsschutz automatisch anpasst, sobald neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden von der Schulmedizin anerkannt werden.
Ergänzend sorgt eine Zukunftsgarantie dafür, dass der vereinbarte Leistungsumfang erhalten bleibt, selbst wenn sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Heilfürsorge künftig verändern.














