Neues Bankengesetz: Gläubiger und Eigentümer allein für Bankenrettung verantwortlich

Der Bankensektor in Deutschland soll mit einem neuen Gesetz krisenfester werden. Zugleich sollen Steuerzahler und Kleinanleger besser geschützt werden, wie aus einem am Dienstag vorgelegten Gesetzentwurf des Finanzministeriums hervorgeht.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will Banken krisenfester machen.

Künftig sollen demnach Gläubiger und Eigentümer einer Bank die Kosten etwaiger Bankenrettungen tragen, nicht der Steuerzahler.

Dafür sollen große Banken Verlustpuffer von mindestens acht Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten. Zugleich soll sichergestellt werden, dass sie nicht übermäßig Kredite vergeben, wenn sie kein ausreichendes Eigenkapital haben. Mit dem Gesetz soll auch verhindert werden, dass Kleinanleger gutgläubig Anleihen mit besonders hohen Verlustrisiken kaufen. Solche Anleihen sollen deshalb nur noch in einer Stückelung von mindestens 50 000 Euro vertrieben werden.

Deutschland setzt mit dem neuen Gesetz europäische Regelungen um. Das Kabinett und der Bundestag müssen allerdings noch zustimmen. Änderungen sind auch für kleine Banken geplant. Alle Kreditinstitute mit weniger als fünf Milliarden Euro Bilanzsumme sollen bei der Bürokratie entlastet werden. Sie sollen künftig deutlich weniger detaillierte Informationen offenlegen und dadurch bis zu 20 Prozent Meldekosten sparen. In diese Kategorie fallen viele Volksbanken und Sparkassen. (dpa-AFX, fm)

Foto: picture-alliance

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