Neues Versicherungsjahr 2026: Jetzt Kennzeichen wechseln

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Kennzeichenwechsel ist Pflicht. Wer den Wechsel verpasst, risikiert eine Strafanzeige.

Zum 1. März 2026 beginnt für Roller, Mopeds und E-Scooter das neue Versicherungsjahr. Das bisherige Kennzeichen verliert seine Gültigkeit und muss ersetzt werden. Wer den Wechsel versäumt, fährt ohne Versicherungsschutz und riskiert eine Strafanzeige.

Mit dem 1. März startet für Fahrerinnen und Fahrer von Rollern, Mopeds und E-Scootern das neue Versicherungsjahr. Das bisherige grüne Versicherungskennzeichen wird durch ein schwarzes ersetzt. Es gilt bis zum 28. Februar 2027. Die jährlich wechselnden Farben Schwarz, Blau und Grün machen die Gültigkeit auf einen Blick erkennbar.

Wer ohne gültiges Kennzeichen unterwegs ist, fährt ohne Haftpflichtschutz. „Wer den Wechsel verpasst, fährt ohne Versicherungsschutz und riskiert eine Strafanzeige“, sagt Bianka Bobell, Kfz-Versicherungsexpertin beim Bund der Versicherten (BdV).


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Die Versicherungspflicht betrifft nicht nur klassische Mopeds und Roller. Auch schnelle Pedelecs und E-Bikes mit einer Geschwindigkeit zwischen 25 und 45 km pro Stunde benötigen ein Versicherungskennzeichen. Gleiches gilt für E-Scooter, die als Elektrokleinstfahrzeuge ebenfalls haftpflichtversichert sein müssen.

Haftpflicht bleibt Pflicht – Prämien variieren deutlich

Die zentrale Absicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. „Da sich die Prämien je nach Anbieter deutlich unterscheiden, lohnt sich ein Tarifvergleich in jedem Fall“, rät Bobell.

Fahrerinnen und Fahrer ab 23 Jahren erhalten eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro bereits ab rund 40 Euro pro Jahr. Jüngere zahlen je nach Anbieter zwischen rund 50 und 80 Euro jährlich. Das Kennzeichen oder die entsprechende Plakette ist direkt beim Versicherer erhältlich. Neben der Haftpflicht kann eine Teilkaskoversicherung sinnvoll sein.

Teilkasko schützt vor Diebstahl und Elementarschäden

Die Teilkasko greift unter anderem bei Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Kurzschluss sowie bei Zusammenstößen mit Tieren und bei Diebstahl. Vorgeschrieben ist sie nicht. Wer sein Fahrzeug jedoch nicht ohne Weiteres ersetzen kann, sollte den zusätzlichen Schutz prüfen.

Für Versicherte ab 23 Jahren kostet eine Teilkasko ab rund 30 Euro pro Jahr, Jüngere zahlen ab etwa 35 Euro. Üblich sind Selbstbeteiligungen von 150 Euro, bei Diebstahl häufig 300 Euro.

„Generell lässt sich die Prämie durch die Wahl einer Selbstbeteiligung senken. Versicherte sollten aber unbedingt darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet“, sagt Bobell.

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