Ab dem 17. März stellt die Schufa ihr Bonitätsscoring um. Künftig soll ein zentraler Score die Kreditwürdigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern abbilden. Statt eines Werts von maximal 100 Prozent gilt dann eine Punkteskala von 100 bis 999. Nach Angaben der Schufa basiert der neue Wert nur noch auf zwölf Kriterien und soll damit besser nachvollziehbar sein als das bisherige Verfahren.
Zu den Kriterien zählen unter anderem Zahlungsstörungen, das Alter der ältesten Kreditkarte und der Zeitpunkt des letzten Umzugs. Auch Bonitätsanfragen von Banken, Online-Händlern, Telekommunikations- und Finanzdienstleistern vor einem Vertragsabschluss fließen ein. Die Schufa reagiert damit auch auf die seit Jahren erhobene Forderung nach mehr Transparenz beim Scoring.
Der neue Wert ersetzt vor allem den bisherigen Basis-Score, der bislang alle drei Monate aktualisiert wurde und nicht an Unternehmen ging. Zudem entfallen sechs branchenspezifische Scores für Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Telekommunikation, Handel und Versandhandel, die künftig im neuen Score aufgehen.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kommt die neue Offenheit nicht allein aus eigenem Antrieb. Auslöser seien auch Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Dezember 2023 und 27. Februar 2025, die Auskunfteien zu mehr Transparenz verpflichten. Christine Steffen, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, sagt: „Durch die Urteile können sich Auskunfteien nicht mehr unter Verweis auf ihr Geschäftsgeheimnis herausreden. Mehr Transparenz war dadurch unumgänglich“.
Die Schufa hatte bereits 2022 mit einer Transparenzoffensive begonnen und damals einen Score-Simulator veröffentlicht. Mit dem Tool ließ sich zwar testen, wie einzelne Merkmale den Score beeinflussen. Wie der konkrete persönliche Wert zustande kommt, blieb jedoch weiterhin schwer nachzuvollziehen. Genau das soll sich nun ändern.
Offen bleibt jedoch, welcher Score-Wert tatsächlich an Unternehmen übermittelt wird. Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren dies laut Verbraucherzentrale weiterhin meist erst dann, wenn ein Vertrag abgelehnt oder nur zu schlechteren Konditionen angeboten wird. Steffen sagt: „Die Schufa stellt zwar ihre neue Offenheit als freiwillig dar und behauptet, dass ihr Score nur eins von mehreren Kriterien bei der Frage ist, ob ein Vertrag zustande kommt und zu welchen Konditionen. In der Praxis dürfte es aber gerade in Massegeschäften des Online-Handels eher so sein, dass der Score die maßgebliche Entscheidung beim Vertragsschluss ist. Anders kann dies bei Banken sein, die ohnehin dazu verpflichtet sind, ihre Kunden besser zu kennen und daher über zusätzliche Informationen verfügen.“
Verbraucherschützer sehen weiter Benachteiligungen
Trotz des neuen Modells sieht die Verbraucherzentrale NRW weiterhin Nachteile für bestimmte Gruppen. So hätten gerade jüngere Menschen oft schlechtere Voraussetzungen, weil ihnen eine längere Finanzhistorie fehlt oder sie wegen Ausbildung und Beruf häufiger umziehen. Steffen sagt: „Gerade jüngere Verbraucher haben gar nicht die Chance auf einen guten Wert, weil sie sich noch nicht im Wirtschaftsleben beweisen konnten und sie ausbildungs- oder berufsbedingt häufiger umziehen. Auch andere Verbraucher ziehen, etwa aus beruflichen oder privaten Gründen, häufiger um, zahlen aber durchaus immer alle ihre Rechnungen pünktlich.“
Kritisch sieht die Verbraucherzentrale auch mögliche Verhaltensanreize. Wer beim Einkauf häufiger Angebote mit Kauf auf Rechnung oder „Buy now pay later“ nutzt oder öfter Anbieter vergleicht und wechselt, könne Nachteile im Score bekommen. Steffen sagt: „Auch Menschen, die Angebote vergleichen und häufiger den Anbieter wechseln, handeln sich bei der Schufa Punktabzüge ein.“
Ein weiteres Risiko bleiben fehlerhafte Daten. Nach Angaben der Verbraucherzentrale kommt es immer wieder vor, dass Inkassobüros Zahlungsstörungen melden oder Abfragen veranlassen, obwohl die zugrunde liegende Forderung nicht berechtigt ist. Betroffene sollten deshalb ihre hinterlegten Daten regelmäßig prüfen. Dafür reicht eine kostenlose „Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO“ bei der Schufa aus; ein kostenpflichtiger Schufa-Account ist dafür nicht erforderlich. Falsche oder unzulässige Einträge müssen unentgeltlich berichtigt, gelöscht oder in der Verarbeitung eingeschränkt werden.













