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So finden Anleger das richtige nachhaltige Investment

Foto: hep

Nur weil „grün“ draufsteht ist nicht zwangsläufig grün drin. Finanzberater und Anleger müssen zwei Mal hinschauen, wenn es um die Nachhaltigkeitskategorien von Investments geht.

Um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben sind nachhaltige und ökologisch sinnvolle Investitionen enorm wichtig. Aber wie erkennen Anleger, ob ihr Investment tatsächlich nachhaltig und ökologisch sinnvoll ist? Viele Finanzprodukte nennen sich leichtfertig „grün“ oder „nachhaltig“. Denn die Begriffe sind nicht geschützt. Ein genauerer Blick lohnt sich.

Durchblick im Dschungel

Ein wichtiger Schritt, damit Anleger nachhaltige Finanzprodukte erkennen können, ist der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Dieser verbindet und verknüpft mehrere Verordnungen miteinander, um nachhaltige Anlagen leichter identifizierbar und vergleichbar zu machen. Ein wichtiger Bestandteil ist die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR). Diese kann durch die EU-Taxonomie-Verordnung ergänzt werden.

Nutzen für die Anleger

Die SFDR soll Anlegern helfen zu erkennen, wie und in welcher Form Finanzprodukte sowie deren Anbieter Nachhaltigkeitsmerkmale berücksichtigen, in nachhaltige Assets investieren oder Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Durch die SFDR werden die Informationen nun auf eine standardisierte Art und Weise zur Verfügung gestellt.

Welche unterschiedlichen Kategorien gibt es?

Je nachdem, in welchem Umfang ein Finanzprodukt Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt, fällt es in eine von drei Kategorien gemäß der SFDR.

Artikel 6 setzt voraus, dass in den vorvertraglichen Informationen offengelegt werden muss, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden. Gleichermaßen besteht die Möglichkeit, Nachhaltigkeitsrisiken komplett auszuschließen.

Ein Produkt, dass aktiv ökologische oder soziale Merkmale bewirbt (ein sog. Artikel-8-Produkt), muss neben den Offenlegungen gemäß Artikel 6 SFDR auch darlegen, wie diese beworbenen Merkmale erfüllt werden.

Produkte, die eine nachhaltige Investition anstreben gelten als Artikel-9-Produkte. Diese müssen zusätzlich zu den Angaben nach Artikel 8 SFDR auch offenlegen, wie das nachhaltige Anlageziel verfolgt und die Zielerreichung gemessen wird. D. h. ein Produkt, welches die Reduzierung von CO2-Emissionen anstrebt, muss ausweisen, wie diese zur Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Pariser Klimaabkommens beiträgt.

Noch einen Schritt weiter

Die Taxonomie-Verordnung geht nun noch einen Schritt weiter. Sie identifiziert Finanzprodukte, die eine ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit investieren. Darunter fallen Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung mindestens eines Umweltziels (Artikel 9) leisten, keinem anderen erheblich schaden, den Mindestschutz einhalten und den technischen Bewertungskriterien entsprechen.

Wen nun wählen?

Eine Studie des Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Kommission mit Daten aus dem Jahr 2020 kam zu dem Ergebnis, dass vor zwei Jahren lediglich 0,3 % der Investitionen im Bankensektor als konform mit den Anforderungen der Taxonomie-Verordnung angesehen werden konnten. Daher stellt sich die Frage: mit welchem Anbieter kann ich echte nachhaltige Investitionen angehen?

Dafür braucht es Asset-Manager, die sich ganzheitlich nachhaltig aufgestellt und ein Konzept entwickelt haben, welches die gesamte Investment- und Wertschöpfungskette beleuchtet. hep strebt an, dies für zukünftige Produkte zu gewährleisten. Denn nur wer von der grünen Wiese bis zum fertigen Solarpark beteiligt ist, kann die komplette Wertschöpfungskette überprüfen und im Hinblick auf Nachhaltigkeitsfaktoren bewerten. 

Bei hep finden Sie nachhaltige Investments gemäß Artikel 9 Offenlegungsverordnung in Einklang mit Artikel 3 Taxonomieverordnung. Weitere Infos dazu finden Sie hier: https://hep.global/private-anleger/

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