Der Finanzmarktstabilisierungsfonds Soffin hat den gesamten Garantierahmen für die Hypo Real Estate Group (HRE), München, in Höhe von 52 Mrd. Euro einheitlich bis zum 19. August 2009 verlängert.
Die Verlängerung war erforderlich, weil ein Teil der bisherigen Garantien in Höhe von 30 Milliarden Euro zum 15. April 2009 auslief. Laut der HRE-Group hat der Soffin aus Gründen der einheitlichen Handhabung nun den gesamten Garantierahmen auf ein Fälligkeitsdatum verlängert.
Der Soffin hatte am 28. März 2009 die Absicht erklärt, Stabilisierungsmaßnahmen zu Gunsten der HRE zu ergreifen und insgesamt 8,7 Prozent der Anteile an dem angeschlagenen Immobilienfinanzierer übernommen (cash-online berichtete hier).
Laut Unternehmensangaben kann die zur HRE-Group gehörende Hypo Real Estate Bank AG die Soffin-Garantien weiterhin zur Besicherung von auszugebenden Schuldverschreibungen nutzen ? diese sind dann spätestens zum 19. August 2009 zur Rückzahlung fällig. Die Konditionen der Garantie blieben unverändert: So zahle die Hypo Real Estate Bank AG an den Soffineine zeitanteilig berechnete Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,1 Prozent auf den nicht in Anspruch genommenen Teil des Garantierahmens. Für ausgestellte Garantien falle eine Provision an in Höhe von 0,5 Prozent pro anno an.
Währenddessen geht der Übernahmepoker zwischen der Bundesregierung und dem amerikanischen Investor J.C. Flowers um den angeschlagenen Immobilienfinanzierer in eine neue Runde. Zwar hat der Bund über den Rettungsfonds Soffin mit 1,39 Euro je HRE-Aktie ein Übernahmeangebot vorgelegt, das über dem gesetzlichen Mindestpreis von 1,26 Euro je Anteil liegt. Doch gilt es als fraglich, ob Flowers die Offerte annimmt. Seitens des US-Investors hieß es, dass man das Übernahmeangebot erst im Detail lesen und prüfen wolle. „Die Präferenz?, so ein Sprecher, ?ist weiterhin, an Bord zu bleiben, sollte es hierzu eine Möglichkeit geben.“
Sollten die Verhandlungen über einen freiwilligen Verkauf scheitern, droht im Zweifel die Enteignung durch den Bund. Die entsprechende gesetzliche Grundlage dazu ist vergangene in Kraft getreten. (te)