Spitzenverband begrüßt Förderung und beklagt Höhe

Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, das KfW-Gebäudesanierungsprogramm zumindest mittelfristig mit einem Volumen von jährlich 1,5 Milliarden Euro auszustatten, kritisiert jedoch die Höhe der Förderung.

Kiessling„Fördermittel in dieser Höhe genügen keinesfalls, um die Ziele des Energiekonzepts zu erreichen“, erklärt Jens-Ulrich Kießling, BSI-Vorsitzender und Präsident des Immobilienverbandes IVD. „Um zwei Prozent des Wohnungsbestandes auf hohem energetischen Niveau zu sanieren, wären jährlich fünf Milliarden Euro erforderlich“, so Kießling weiter. Der Verbandschef verwies in diesem Zusammenhang auf den „Pakt für Klimaschutz“, dem sich 76 Verbände angeschlossen haben, um für die Verstetigung der Mittelausstattung und Planungssicherheit für die Investoren einzutreten.

Als richtigen Schritt bewertet die BSI die geplanten zusätzlichen Abschreibungsmöglichkeiten nach der Durchführung energetischer Gebäudesanierungen. Dies sei vor allem für private Gebäudeeigentümer ein wichtiger Anreiz. Es sei aber auch wichtig, steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für den Mietwohnungsbestand zu schaffen. Zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im Zuge der Energiewende novelliert werden soll, sagt Kießling: „Der Rechtsrahmen für die Nutzung erneuerbarer Energien muss so gestaltet werden, dass Wohnungsunternehmen nicht wegen steuerlicher Nachteile an der Nutzung erneuerbarer Energien gehindert werden.“

Partizipation und Überzeugung, Sozialverträglichkeit und Wettbewerbsfähigkeit als Grundlage eines Gemeinschaftswerks „Energiezukunft Deutschland“, wie von der Ethikkommission in ihrem Bericht skizziert, unterstützt die BSI ausdrücklich. Einige Vorschläge der Ethikkommission seien allerdings nicht dazu geeignet, energetische Sanierungen oder Energieeffizienz im Neubau zu beschleunigen. Dazu gehören der Vorschlag, Mietern eine rechtliche Handhabe bei unterlassener energetischer Sanierung zu geben, sowie die Empfehlung eines durchgängigen ordnungsrechtlichen Anschluss- und Benutzungsgebots für erneuerbare Energien bei Neubauten.

Kießling abschließend: „Zurzeit befindet sich nahezu der gesamte Rahmen für die energetische Gebäudesanierung und den energieeffizienten Neubau im Umbruch. Eine Kombination aus massiver Unterstützung energetischer Maßnahmen über KfW-Mittel, gleichbleibenden Anforderungen im Energieeinsparrecht, Vereinfachung des Mietrechts im Hinblick auf energieeinsparende und klimaschützende Maßnahmen sowie aus steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten wird die Handlungsfähigkeit der Gebäudeeigentümer verbessern und damit zu mehr energetischer Sanierung führen.“ (te)

Foto: IVD

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