Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) reagiert mit deutlicher Kritik auf die Forderung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), bei sogenannten Altersvorsorge-Standardprodukten auf die gesetzliche Beratungspflicht zu verzichten. Der Vorstoß sorge für erhebliche Irritationen innerhalb des Berufsstandes.
„Was der GDV als Wettbewerbsgleichheit verkauft, ist in Wahrheit ein Frontalangriff auf Verbraucherschutz, Beratungsqualität und den gesamten Berufsstand der Versicherungsvermittler“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Die Beratungspflicht sei kein bürokratisches Hindernis, sondern ein zentrales Schutzinstrument, insbesondere bei langfristigen Entscheidungen wie der Altersvorsorge.
Nach Auffassung des Verbandes greift die Argumentation des GDV zu kurz. Wenn Versicherer Wettbewerbsnachteile gegenüber Neobrokern sehen, hätte dies Anlass sein müssen, sich im Gesetzgebungsverfahren für einheitliche Beratungsstandards einzusetzen. „Stattdessen wird ein zentrales Qualitätsmerkmal der Branche leichtfertig zur Disposition gestellt“, so Heinz.
Der BVK bewertet die Forderung nach einem gesetzlichen Beratungsverzicht als Versuch, komplexe Vorsorgeprodukte ohne ausreichende Bedarfsermittlung und ohne klare Verantwortung zu vertreiben. „Das ist kein Fortschritt, sondern ein gravierender Rückschritt zulasten des Verbraucherschutzes“, warnt Heinz.
Zugleich stellt der Verband die Rolle des GDV als Interessenvertreter infrage. Wer Beratung als Wettbewerbsnachteil bezeichne, offenbare ein problematisches Verständnis von Verantwortung gegenüber Kunden und Gesellschaft, heißt es aus dem Präsidium.
Besonders kritisch sieht der BVK die ungleiche Behandlung der Marktteilnehmer. Während Vermittler umfassenden Beratungs-, Dokumentations- und Haftungspflichten unterliegen und sich regelmäßig fortbilden müssen, sollen Versicherer nach den GDV-Vorstellungen Produkte ohne Beratungspflicht vertreiben dürfen.
Kritik an fehlender Gleichbehandlung im Markt
Ein solcher Ansatz widerspreche dem Prinzip von Fairness und Gleichbehandlung im Versicherungsmarkt, betont der Verband. Zudem gefährde die Infragestellung der Beratungspflicht die berufliche Existenz zehntausender qualifizierter Vermittler.
Der BVK kündigt an, jede politische oder gesetzgeberische Initiative zur Aussetzung oder Aushöhlung der Beratungspflicht entschieden zu bekämpfen. Ziel sei es, den Verbraucherschutz zu sichern, den Berufsstand zu erhalten und einen verantwortungsvollen Versicherungsmarkt zu gewährleisten.















