Streit um Coronahilfen: DAK begrüßt VdK-Klagen und erwartet klares Signal der Politik

Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK
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Andreas Storm, DAK-Vorstandsvorsitzender, kritisiert die Haltung des Bundes bei der Pflegefinanzierung.

Der Sozialverband VdK bereitet Musterklagen gegen die Nutzung von Beitragsgeldern der Pflegeversicherung für Coronahilfen vor. Die DAK-Gesundheit stärkt diesem Vorgehen den Rücken und fordert die Rückzahlung von 5,2 Milliarden Euro durch den Bund.

Die DAK-Gesundheit begrüßt die vom Sozialverband VdK angekündigten Musterklagen gegen die Zweckentfremdung von Beitragsmitteln in der sozialen Pflegeversicherung. Bereits im Jahr 2024 stellte ein Rechtsgutachten im Auftrag der Kasse fest, dass die während der Pandemie aus dem Ausgleichsfonds geleisteten Zahlungen an Pflegeeinrichtungen rechtswidrig gewesen seien.

DAK-Vorstandschef Andreas Storm erneuert vor diesem Hintergrund seine Forderung, die 5,2 Milliarden Euro vollständig an die Pflegeversicherung zurückzuführen. Er sagt: „Jetzt ist die Bund-Länder-Kommission ,Zukunftspakt Pflege‘ dringend gefordert, in ihrem Abschlussbericht die Rückzahlungen der Coronahilfen verbindlich anzukündigen.“ Eine solche Zusage würde seiner Einschätzung nach Musterklagen entbehrlich machen.

Nach Angaben des VdK stehen die Verwaltungsverfahren für die ersten von insgesamt 24 Klagen unmittelbar bevor. Im Januar sollen Versicherte zunächst Widerspruch gegen die aktuellen Beitragssatzforderungen der Pflegekassen einlegen. Storm unterstützt das Vorgehen ausdrücklich: „Das Vorgehen des Sozialverbandes VdK ist ein richtiger und wichtiger Schritt, den die DAK-Gesundheit ausdrücklich unterstützt.“ Da Pflegekassen selbst keine Klagebefugnis hätten, sei es umso wichtiger, dass der VdK diesen Weg im Interesse der Beitragszahlenden gehe.

Finanzdruck durch pandemiebedingte Ausgaben

Storm warnt seit längerem vor den Folgen der pandemiebedingten Belastungen der Pflegeversicherung. Seiner Einschätzung nach würde ohne Rückzahlung der Hilfen ein weiterer Anstieg der Pflegebeiträge unvermeidlich. Er kritisiert, dass die Bundesregierung zur Überbrückung der Finanzlücke ein Darlehen in Höhe von 3,7 Milliarden Euro gewährt habe.

„Der von der Bundesregierung gewählte Weg, die akuten Finanzprobleme der Pflegeversicherung durch die Gewährung von Darlehen in Höhe von 3,7 Milliarden Euro zu überbrücken, ist kontraproduktiv, denn die Pflegeversicherung wird nicht in der Lage sein, diese Darlehen zurückzuzahlen. Deshalb ist die Rückzahlung der ausstehenden Coronahilfen zwingend geboten.“ Dies könne die angespannte Finanzlage vorübergehend entschärfen, bis die geplante große Pflegereform greife.


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Die aktuelle Debatte knüpft an die gesetzlichen Vorgaben aus dem Jahr 2020 an. Damals verpflichtete der Bund die Pflegekassen, im Zuge der Pandemiebewältigung Ausgleichszahlungen an Pflegeeinrichtungen zu leisten. Finanziert wurden diese Maßnahmen überwiegend aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung und damit aus Beitragsmitteln, die einer strengen Zweckbindung unterliegen. Laut dem Gutachten der Hamburger Juristin Prof. Dr. Dagmar Felix war der Zugriff auf diese Gelder nicht zulässig, da sie ausschließlich dem Versicherungsschutz der Beitragszahlenden dienen dürfen.

Forderung nach klaren politischen Entscheidungen

Vor dem Hintergrund der anstehenden Reform erwartet Storm ein eindeutiges Signal der Politik. Die Rückzahlung der Milliardenbeträge wäre seiner Ansicht nach ein notwendiger Schritt, um die Pflegekassen finanziell zu stabilisieren und zusätzlichen Druck auf die Beitragssätze zu vermeiden. Die Musterklagen des VdK erhöhen nun den juristischen und politischen Handlungsdruck und rücken die Frage der Zweckbindung von Beitragsmitteln erneut in den Mittelpunkt.

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