Wer an sein Grundstück grenzende Gehwege nicht von Schnee und Eis befreit, verletzt seine Verkehrssicherungspflicht. Gleichzeitig ist Streusalz als Hilfsmittel dafür vielerorts nur eingeschränkt erlaubt oder vollständig verboten. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam und warnt vor möglichen Konsequenzen bei Verstößen.
Denn Streusalz wirkt zwar schnell, hat aber erhebliche Nebenwirkungen. Es gelangt in den Boden und schädigt Pflanzen sowie Bäume. „Bäume bekommen dann fleckige Blätter, verlieren Laub oder sterben sogar ganz ab“, warnt Torben Thorn, Beauftragter für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltmanagement bei der R+V. Auch Fahrzeuge und Gebäudefassaden können durch das Salz beschädigt werden.
Selbst dort, wo Kommunen Streusalz grundsätzlich erlauben, ist der Einsatz streng begrenzt. Er kommt nur an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starken Steigungen infrage oder bei plötzlich einsetzendem Eisregen. „Allerdings regeln die Kommunen diese Ausnahmen unterschiedlich“, sagt Thorn. In einigen Städten ist Streusalz für private Gehwege vollständig verboten. Die Bußgelder fallen teils hoch aus: In Stuttgart drohen bis zu 500 Euro, in Würzburg bis zu 1.000 Euro und in Berlin sogar bis zu 10.000 Euro.
Um Gehwege dennoch sicher zu machen, empfiehlt der Experte abstumpfende Streumittel wie Sand, Granulat, Asche oder Splitt. „Sie wirken abstumpfend und vermindern so die Rutschgefahr. Zum Teil tragen sie sogar das Umweltzeichen ‚Blauer Engel‘“, erklärt Thorn. Diese Mittel kommen ohne chemische Abtaustoffe aus und belasten die Umwelt deutlich weniger.












