„Systeme und Prozesse teilweise nicht vorhanden“: BaFin rüffelt ebase

Symbolbild Audit
Foto: Bildagentur PantherMedia / snowing
Die BaFin hat Mängel im Bereich der IT von ebase festgestellt (Symbolbild).

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der European Bank for Financial Services AG (ebase) die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet. Die Bank gelobt Besserung.

Ebase muss demnach sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist, teilt die Behörde mit. Das hat die BaFin dem Institut gegenüber am 11. August 2023 angeordnet. Zudem müsse die ebase zusätzliche Eigenmittel vorhalten, „bis die organisatorischen Mängel beseitigt sind“.

Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass das Institut im Bereich der Informationstechnologie die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) nicht erfüllt, so die BaFin. Betroffen waren demnach die Systeme und Prozesse sowie das Auslagerungsmanagement. „Die Systeme und Prozesse waren zudem teilweise nicht vorhanden“, heißt es in der Mitteilung der Behörde.

Kommt die BaFin zu dem Schluss, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts Mängel aufweist, kann sie tätig werden. Grundlage hierfür ist das KWG. Die BaFin kann zum Beispiel anordnen, dass das betroffene Institut die Mängel beseitigt. Sie kann auch verlangen, dass es zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen weitere Eigenmittel vorhält. Beides hat die BaFin bei der ebase getan. Der Bescheid ist seit 21. August rechtskräftig.

Stellungnahme von ebase

Ebase ist vor allem als Depotbank insbesondere für Investmentfonds bekannt, betreibt als Vollbank aber auch weitere Bankgeschäfte und hat sich unter anderem als Service Partner für Vertriebe und Kapitalverwaltungsgesellschaften positioniert. Nach eigener Darstellung ist ebase einem verwalteten Vermögen von rund 60 Milliarden Euro (Assets under Administration) eine der führenden B2B-Direktbanken in Deutschland.

Das Institut nimmt in einer veröffentlichten Erklärung Stellung zu der „turnusmäßigen Sonderprüfung“ der BaFin. Im Zusammenhang mit der Prüfung stehe ebase „im aktiven und konstruktiven Austausch mit der Aufsichtsbehörde“ und habe bereits einen detaillierten Abarbeitungsplan zur nachhaltigen Schließung der Feststellungen vorgelegt. „Erste Maßnahmen wurden bereits umgesetzt“, heißt es.

Die Abarbeitung der Feststellungen habe auf Angebot, Services und Leistungserbringung der ebase für Partner und Kunden keinerlei Auswirkungen. „Die erhöhten Eigenmittelanforderungen werden umgehend erfüllt und so die Resilienz der Bank weiter erhöht“, so die Ankündigung.

Vorstandschef: „Maßnahmen nicht nur abarbeiten“

„Wir nehmen die Prüfung und die Erkenntnisse daraus sehr ernst. Bereits vor der turnusmäßigen BaFin-Prüfung hatten wir auf eigene Initiative hin und mit Unterstützung externer Wirtschaftsprüfer damit begonnen, die Strukturen unserer IT auch jenseits der Aktivitäten im laufenden Betrieb detailliert zu analysieren und sofern notwendig zu stärken. Wir haben bereits unterschiedliche Anpassungen und Stärkungen der Strukturen vorgenommen“, wird Sebastian Henrichs, Vorstandsvorsitzender von ebase, in der Mitteilung des Instituts zitiert.

„Darüber hinaus werden wir die Bank ganzheitlich, konsequent und proaktiv weiterentwickeln, um für unsere Partner und Kunden optimal aufgestellt zu sein. Wir möchten die von der BaFin angeordneten Maßnahmen nicht nur abarbeiten, sondern sie auch nutzen, um als Bank, mit einem Angebot wie dem unseren ‚Best in class‘ zu sein“, so Henrichs weiter.

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