Bafin sieht Licht und Schatten bei Beratung zu Kombiprodukten

Eingang der Bafin in Frankfurt am Main
Foto: Picture Alliance
Sitz der Bafin in Frankfurt am Main

Die Finanzaufsicht Bafin hat den Vertrieb von Kombiprodukten im Rahmen einer Mystery-Shopping-Aktion überprüft. Die Beratung schneidet insgesamt solide ab, offenbart aber Schwächen bei Kosteninformationen und der Organisation von Beratungsgesprächen.

Die Finanzaufsicht Bafin hat im Rahmen einer Mystery-Shopping-Aktion die Beratung zu Kombiprodukten in der Kapitalanlage untersucht. Im Fokus standen dabei insbesondere die Einhaltung von Informations- und Transparenzpflichten durch Banken und Sparkassen. Das Ergebnis fällt überwiegend positiv aus, zeigt jedoch auch konkrete Schwachstellen.

Zwischen Mai und August 2025 ließen sich 25 Testpersonen bei zehn Instituten zu entsprechenden Produkten beraten. Kombiprodukte bestehen in der Regel aus einer Festgeldkomponente und einer Fondsanlage. Ziel der Untersuchung war es zu prüfen, ob Kundinnen und Kunden umfassend über Kosten, Risiken und Produktstruktur informiert werden und ob die Empfehlungen ihren Bedürfnissen entsprechen.

In 24 von 25 Fällen passte die Produktempfehlung zum Renditewunsch der Testpersonen. Auch die Verständlichkeit der Beratung wurde überwiegend positiv bewertet. 21 der Befragten gaben an, die Erläuterungen nachvollziehen zu können.


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Defizite zeigen sich vor allem bei der Darstellung der Kosten. Zwar wurden in 21 von 25 Fällen Angaben zu den Gesamtkosten gemacht, jedoch nur in 15 dieser Fälle auch zu den einzelnen Bestandteilen des Produkts. Damit erhielt knapp ein Drittel der Testpersonen keine vollständige Kostenübersicht.

Die Informationen zu den Risiken fielen hingegen deutlich besser aus. 23 Testpersonen wurden verständlich über die Risiken aufgeklärt, insbesondere über die höhere Risikostruktur der Fondsanteile im Vergleich zu Festgeldkomponenten. Allerdings wurde sechs von 25 Testpersonen nicht vermittelt, dass die einzelnen Bestandteile auch separat erworben werden können.

Probleme bei Terminvergabe und Zuständigkeiten

Neben inhaltlichen Aspekten untersuchte die Bafin auch die Organisation der Beratungsgespräche. Dabei traten vor allem bei der Terminvereinbarung und der Zuweisung geeigneter Ansprechpartner Probleme auf. Acht Testpersonen empfanden die Terminfindung als schwierig.

In sieben Fällen wurden die Interessenten an Beraterinnen oder Berater verwiesen, die nicht über die erforderliche Qualifikation verfügten oder nicht zuständig waren. Da dieser Bereich nicht regulatorisch vorgegeben ist, kann die Bafin hier keine direkten Maßnahmen ergreifen.

Beratungsqualität insgesamt positiv bewertet

Trotz einzelner Mängel fällt die Gesamtbewertung der Beratung überwiegend positiv aus. 23 von 25 Testpersonen gaben an, die Produkte nach dem Gespräch verstanden zu haben. In nahezu allen Fällen wurden die Vor- und Nachteile der Kombiprodukte erläutert.

Insgesamt fühlten sich 22 der 25 Testpersonen gut beraten. Die Bafin steht mit den betroffenen Instituten im Austausch, um identifizierte Schwachstellen zu analysieren und mögliche strukturelle Mängel zu beheben.

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