Der Bundesverband für Immobilienverrentung e. V. (BVIV) stellt auf seiner Website erstmals einen standardisierten Mustervertrag für Immobilien-Teilverkaufsmodelle bereit. Damit greift der Verband eine zentrale Forderung von Verbraucherschutzorganisationen sowie der Verbraucherschutzministerkonferenz aus dem Jahr 2024 auf.
Der Mustervertrag deckt alle wesentlichen Vertragsbestandteile ab, darunter Nießbrauch, Nutzungsentgelt, Vollmachten, Sicherungsmechanismen, Regelungen zur Wertentwicklung, Kostenübersichten, Rückkaufrechte sowie Abläufe eines Gesamtverkaufs. Nach Angaben des BVIV finden mehr als 90 Prozent dieser Inhalte Eingang in die Verträge der angeschlossenen Anbieter, während sich lediglich individuelle Parameter wie Preis, Anteil oder konkrete Konditionen unterscheiden.
Ergänzend stellt der Verband eine FAQ-Liste bereit, die Verbrauchern zeigt, an welcher Stelle des Vertrages Antworten auf zentrale Fragen zu finden sind. Der Mustervertrag wird allen Mitgliedsunternehmen empfohlen, eine verbindliche Verpflichtung schließt der BVIV aus kartellrechtlichen Gründen aus.
Über den Mustervertrag hinaus verweist der Verband auf weitere Transparenzmaßnahmen. So stellen alle Mitglieder bereits vor Beginn einer Beratung ein Key Information Document zur Verfügung, das Zweck, Funktionsweise, Risiken und Kosten des Teilverkaufs zusammenfasst. Ergänzt wird dies durch einen Leitfaden, der Eigentümer bei der Vorbereitung ihrer Entscheidung unterstützen soll.
Zur besseren Vergleichbarkeit berechnen die Mitgliedsunternehmen ihre Beispielrechnungen auf Basis einer einheitlichen angenommenen Wertentwicklung von zwei Prozent. Dadurch sollen Kostenmodelle, Rückkaufszenarien und Ergebnisverteilungen zwischen Anbietern besser vergleichbar werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz vor Insolvenzrisiken. Nach Darstellung des BVIV kommen dabei unter anderem eine enge Sicherungsabrede, die Eintragung des Nießbrauchs sowie eine notariell beurkundete Miteigentümergemeinschaft zum Einsatz. Zusätzlich arbeiten die Anbieter mit speziellen Erwerbsvehikeln, die ausschließlich das jeweilige Immobilienobjekt finanzieren.













