Todesfall in der Familie: was Angehörige bei Versicherungen beachten müssen

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Der Tod eines Familienmitglieds ist ein einschneidendes Ereignis. Viele Angehörige - meist der Ehepartner oder die Kinder - sind von den anfallenden Formalitäten und Pflichten überfordert sind. Vor allem bei Versicherungsverträgen gibt es aber Fristen, die zwingend eingehalten werden müssen. Worauf zu achten ist, erklärt die Deutsche Vermögensberatung (DVAG).

Personengebundene Versicherungen enden mit dem Tod des Versicherten. Dazu zählen Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Unfallversicherung. Eine explizite Kündigung ist bei solchen Versicherungen nicht nötig. Allerdings sollten die Versicherungsunternehmen trotzdem informiert werden; um Beitragszahlungen zu stoppen und um etwaige Leistungen ausgezahlt zu bekommen.

Welche Versicherungen enden mit dem Tod?

Viele Versicherungen benötigen dazu eine Kopie der Sterbeurkunde. Die erhalten nur der Ehepartner, Menschen, die mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt waren oder solche, die ein rechtliches Interesse nachweisen können. Übrigens: Wenn in Versicherungen kein Bezugsberechtigter definiert wurde, fällt diese Summe in den Nachlass und geht auf die Erben über.

Welche Versicherungen laufen weiter?

Sachgebundene Versicherungen laufen nach dem Todesfall meistens weiter. Das liegt daran, dass sich der Schutz nicht auf die Person, sondern eine Sache bezieht. Bestes Beispiel: das Auto. Sofern es nicht mehr benötigt wird, muss es zunächst abgemeldet werden. Erst dann kann die Versicherung gekündigt werden, ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht.

Bei der Hausratversicherung endet das Versicherungsverhältnis zwei Monate nach dem Tod, wenn nicht spätestens zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der vorherige Versicherungsnehmer.

Bei der Haftpflichtversicherung stellt sich als Erstes die Frage, ob es sich um einen Einzelvertrag oder eine Familienversicherung handelt. Ein Vertrag für eine Einzelperson endet mit ihrem Tod. Gezahlte Beiträge werden anteilig zurückerstattet. Dabei ist es wichtig, den Versicherer umgehend über das Ableben zu informieren.

Denn: Mit dem Tag der Meldung wird auch die Rückzahlungssumme berechnet. Anders ist es bei der Familienhaftpflichtversicherung. Hier besteht Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Bezahlt dann eine mitversicherte Person die Prämie, ist diese der neue Versicherungsnehmer.

Wie kann ich vorsorgen?

Ein Gespräch mit einem Experten, beispielsweise einem Vermögensberater, kann schon im Vorfeld offene Fragen klären. Es kann zudem sinnvoll sein, sich mithilfe eines Notars frühzeitig eine Generalvollmacht ausstellen zu lassen, die auch über den Tod hinaus gilt. Im Zweifelsfall: Lieber einmal mehr zum Hörer greifen und nachfragen.

Ratschläge

Hilfreich sei ein Blick auf die Kontoauszüge der vergangenen zwölf Monate. Sie würden helfen, einen Überblick zu gewinnen, für welche Versicherungen Geld abgebucht wurde, so die DVAG.

Für den Nachweis des Todesfalls genüge den Versicherungen meist eine einfache Kopie der Sterbeurkunde. Nur die gesetzliche Rentenversicherung benötige das Original. Alle Versicherungen sollten am besten direkt und unverzüglich über den Todesfall informiert werden. Dazu reicht laut DVAG eine E-Mail aus. Am besten erkundigt man sich vorher nach den genauen Fristen. Sie können nämlich je nach Versicherung erheblich variieren.

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