Urteil zu Riester Rente: Zurich geht in Berufung

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Das Landgericht Köln hatte im Februar zur Klage eines Riester-Sparers entschieden, der gegen die einseitige Kürzung seines Rentenanspruchs durch die Zurich Deutscher Herold geklagt hatte. Wegen der Bedeutung der Thematik geht Zurich jetzt in Berufung gegen das Urteil (Az.: 26 O 12/22).

Der Kläger sparte mit einer fondsgebundenen Riester-Rente. Gegen die Kürzung seiner späteren Rentenzahlung hatte er vor rund einem Jahr geklagt. Die Bürgerbewegung Finanzwende hatte den Kläger unterstützt und den Erfolg nun vermeldet. 

Nach Auffassung von Finanzwende hat das Urteil Signalwirkung – sowohl für die Anbieter als auch für tausende Versicherungsnehmer. Denn bei dem Streit geht es auch um die Grundsatzfrage, ob Versicherer eine ursprünglich vereinbarte Rente nachträglich kürzen dürfen, zum Beispiel aufgrund niedriger Zinsen am Kapitalmarkt. Der Verein verweist darauf, dass viele Rentenversicherungen bei der Zurich und anderen Versicherungsunternehmen ähnliche Klauseln beinhalten. (Cash. berichtete)

Zurich hält es wegen der Bedeutung der Thematik ebenfalls für wichtig, dass eine ober- oder höchstrichterliche Entscheidung dazu getroffen wird und so die Rechtslage geklärt wird. Deshalb hat der Versicherer sich entschieden, in Berufung zu gehen. „Wir haben die schriftliche UrteilsWir haben die schriftliche Urteilsbegründung analysiert und entschieden, das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln der nächsthöheren Instanz zur Entscheidung vorzulegen“, so ein Unternehmenssprecher.

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