Zurich Versicherung: Klage gegen die Kürzung von Riester-Rente

Papier mit Münzen Taschenrechner Stift Brille
PantherMedia / vinnstock
Nach Auffassung von Finanzwende hat das Urteil Signalwirkung – sowohl für die Anbieter als auch für tausende Versicherungsnehmer. Allerdings kann die Zurich noch in Berufung.

Das Landgericht Köln hat zur Klage eines Riester-Sparers entschieden, der gegen die einseitige Kürzung seines Rentenanspruchs durch die Zurich Deutscher Herold geklagt hatte. Die umstrittene Klausel ist unwirksam, urteilten die Richter im Februar (Az.: 26 O 12/22).

Der Versicherte spart mit einer fondsgebundenen Riester-Rente. Gegen die Kürzung seiner späteren Rentenzahlung hatte er vor rund einem Jahr geklagt. Die Bürgerbewegung Finanzwende hatte den Kläger unterstützt und den Erfolg nun vermeldet.

Nach Auffassung von Finanzwende hat das Urteil Signalwirkung – sowohl für die Anbieter als auch für tausende Versicherungsnehmer. Denn bei dem Streit geht es auch um die Grundsatzfrage, ob Versicherer eine ursprünglich vereinbarte Rente nachträglich kürzen dürfen, zum Beispiel aufgrund niedriger Zinsen am Kapitalmarkt. Der Verein verweist darauf, dass viele Rentenversicherungen bei der Zurich und anderen Versicherungsunternehmen ähnliche Klauseln beinhalten.

In den letzten Jahren haben einige große Versicherer vereinbarte Riester-Renten nachträglich zurechtgestutzt. Der Kölner Kläger hatte mit dem Geld geplant und wollte die Kürzung seiner zukünftigen monatlichen Rente um knapp ein Viertel nicht einfach hinnehmen. Er sah darin einen erheblichen Einschnitt.

„Dieses Urteil macht Mut. Wir freuen uns sehr, dass das Landgericht Köln unsere Auffassung stützt, dass die Rentenkürzung im Fall des Kölner Kunden nicht rechtmäßig war“, sagt Britta Langenberg, Vorsorgeexpertin der Bürgerbewegung Finanzwende. „Gerade bei staatlich geförderten Renten-Verträgen sollte Fairplay gelten. Das bedeutet: Die Spielregeln müssen für die Kunden fair und verständlich sein.“ Es gehe nicht an, dass sich Versicherer im Zweifelsfall immer wieder auf komplizierte Klauseln im Kleingedruckten zurückziehen – so die Verbraucherschützer.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Zurich Deutscher Herold kann dagegen in Berufung gehen.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments