Die Umsatzsteuer auf Provisionen für Berater und Vermittler, die zum 1. Juli 2005 eingeführt werden sollte, ist um ein halbes Jahr verschoben worden. Das zuständige Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat verbindlich mitgeteilt, dass diese Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2005 verlängert worden ist.
Im Text der Verlautbarung heißt es wörtlich: ?Es ist somit nicht zu beanstanden, wenn vor dem 1. Januar 2006 erbrachte Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 Buchstabe b bis g UStG – bei Vorliegen der übrigen Tatbestands-voraussetzungen – als steuerfrei beurteilt worden sind beziehungsweise werden, obwohl die vom BFH (?) geforderte Voraussetzung, dass die Leistung an eine Partei des Vertrags erbracht und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird, nicht erfüllt ist.?
Die Berufsverbände, darunter Votum e.V., Hamburg, hatten zur Abwendung oder Milderung der Umsatzsteuer-Problematik eine Vielzahl von Gesprächen mit den Umsatzsteuer-Referenten maßgeblicher Bundesländer und auch dem Bundesministerium der Finanzen geführt. Laut Votum wurde dabei auf eine Fülle sachlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Bedenken hingewiesen und ?erkennbar eine signifikant erhöhte Sensibilisierung innerhalb des Ministeriums? erreicht.