Vema: Die Maklerfavoriten in der gewerblichen Sachversicherung

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Welche Anbieter überzeugen im aktuellen Vema-Ranking?

Welche Versicherer empfehlen Makler bei Hausrat-, Wohngebäude- und Fahrradpolicen? Eine aktuelle Vema-Umfrage zeigt die Präferenzen.

Die Absicherung des eigenen Besitzes zählt zu den zentralen Themen in der Sachversicherung. Schäden durch Feuer oder Naturereignisse können erhebliche finanzielle Folgen haben, während der Boom bei Fahrrädern – insbesondere E-Bikes – den Bedarf an zusätzlichem Schutz verstärkt. Vor diesem Hintergrund hat die Maklergenossenschaft Vema ihre Partnerbetriebe zu ihren bevorzugten Anbietern in drei Sparten befragt.

In der Hausratversicherung liegen zwei Anbieter nahezu gleichauf. Die Haftpflichtkasse erreicht 16,50 Prozent der Nennungen und belegt damit den ersten Platz. Knapp dahinter folgt die Alte Leipziger mit 16,31 Prozent, basierend auf einem Vema-Deckungskonzept. Den dritten Rang nimmt BSG mit 8,45 Prozent ein, ebenfalls mit einem entsprechenden Konzept der Genossenschaft.

Top Ten Hausratversicherung – Vema

Auch in der Wohngebäudeversicherung zeigt sich ein ähnliches Bild. Hier führt die Alte Leipziger mit 15,45 Prozent der Nennungen. Domcura folgt mit 13,20 Prozent, während Axa mit 11,08 Prozent den dritten Platz erreicht.

Top Ten Wohngebäudeversicherung – Vema

Quelle: Vema

Klare Präferenz bei Fahrradversicherungen

Deutlich ausgeprägter ist das Ergebnis in der Fahrradversicherung. Mit großem Abstand liegt Ammerländer vorne und kommt auf 50,68 Prozent der Nennungen. Dahinter folgen Barmenia mit 14,46 Prozent und Waldenburger mit 12,41 Prozent.

Top Ten Fahrradversicherung – Vema

Quelle: VEMA

Die Zahlen spiegeln die wachsende Bedeutung spezialisierter Policen für Fahrräder wider, die über den klassischen Hausratschutz hinausgehen.

Hintergrund

Die Vema erhebt regelmäßig die Einschätzungen ihrer angeschlossenen Makler zur Produktqualität in verschiedenen Versicherungssparten. Im Rahmen der Umfrage werden jeweils die drei meistgenutzten Anbieter genannt.


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Ziel dieser Begrenzung ist es, einzelne negative Erfahrungen nicht überzubewerten und ein ausgewogenes Bild zu erhalten. Neben der Produktqualität fließen auch Kriterien wie Antragsbearbeitung, Policierung, Erfahrungen im Leistungsfall sowie die Erreichbarkeit der Versicherer in die Bewertung ein.

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