Verbraucherschützer verklagen Aspecta

Wegen des Risikos eines Beitrags-Vollverlustes bei Rürup-Produkten hat die Verbraucherzentrale Hamburg gegen den Versicherer Aspecta Klage eingereicht. Das Verfahren könnte richtungsweisend für die gesamte Branche sein.

Vor dem Landgericht Köln wollen die Verbraucherschützer erreichen, dass die Beitragsfreistellungsklausel in den Policen nicht mehr verwendet wird. Demnach erlischt der Versicherungsschutz bei einer Beitragsfreistellung im ersten Jahr. Aber auch danach könne die Beitragseinstellung noch zum Totalverlust führen, so die Verbraucherschützer. Das Verfahren sei von grundsätzlicher Bedeutung, zumal sich gleichlautende oder vergleichbare Klauseln in nahezu allen Rürup-Verträgen finden.

?Das Risiko, Geld zu verlieren, ist enorm hoch?, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale. Gerade junge Selbstständige, eine der Hauptzielgruppen für Basisrenten, müssten mit Einkommensschwankungen in den ersten Berufsjahren rechnen. Legen sie ihre Altersvorsorge auf Eis, drohe ihnen eine ?böse Überraschung?.

Aspecta wiegelt ab

Laut einer Stellungnahme der zu HDI-Gerling gehörenden Aspecta sind lediglich Verträge betroffen, die über ein vorhandenes Anteilguthaben – also eingezahlte Beiträge nach Kosten – von mindestens 250 Euro verfügen. Das beschriebene Problem sei einen Regelungskonflikt zwischen Versicherungsvertragsgesetz und Steuerrecht zurückzuführen. Letzteres verbiete bei geförderten Tarifen eine Rückzahlung.

Bei Neuverträgen verzichtet Aspecta nun „kulanzhalber“ auf einen Mindestbeitrag für eine Beitragsfreistellung. Unterdessen gehe die gerichtliche Auseinandersetzzung aufgrund der ungeklärten rechtlichen Lage weiter, erklärte ein Unternehmenssprecher gegenüber cash-online.

Besonders wichtig sei es aber festzuhalten, dass die Regelungslücke keinesfalls den Schluss erlaube, Rürup-Renten seinen gänzlich sinnlos und könnten zum Totalverlust der Anlage führen. (hi)

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