Verklagt: Versicherungsvermittlung bei Tchibo vor dem Aus

Der Verein Wirtschaft im Wettbewerb (WIW) hat Klage gegen die Tchibo Direct beim Landgericht (LG) Hamburg wegen unzulässiger Versicherungsvermittlung eingereicht. Grund: Der Kaffeeröster vertreibt neben Kaffee, Mode und Accessoires auf seiner Internetseite Versicherungen. Der WIW wird bei der Klage vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und vom Brancheninformationsdienst Versicherungstip unterstützt.

Nach Ansicht der Klägerin verletze Tchibo gültige Verbraucherschutzregeln. „Es ist im Sinne des fairen Wettbewerbs nicht hinzunehmen, dass ein Unternehmen unter dem Deckmantel der Tippgeber-Eigenschaft im großen Stil Versicherungen an Endverbraucher vermitteln kann, ohne die erforderlichen gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Die Informationspflichten dienen dem Schutz des Verbrauchers und sind von allen Versicherungsvermittlern einzuhalten“, kritisiert die Geschäftsführerin des WIW, Dr. Viola Huber.

Während von Versicherungsvermittlern neben den Informationspflichten eine Mindestqualifikation, eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sowie eine entsprechende Registrierung verlangt wird, sei Tchibo weder im Versicherungsvermittlerregister eingetragen, noch liege eine entsprechende Gewerbeerlaubnis vor. Darüber hinaus fehle eine Gewerbeerlaubnis zur Vermittlung anderer Finanzprodukte als Versicherungen und eine Reihe an Anforderungen aus der Versicherungsvermittlungsverordnung erfülle das Hamburger Unternehmen nicht.

Tchibo hat sich vorgerichtlich auf den umstrittenen Tippgeberstatus zurückgezogen. Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW: „Diesbezüglich liegt eine Analogie zum Urteil gegen Rewe im Jahr 2008 vor. Das Landgericht Wiesbaden hatte damals jedoch eindeutig klargestellt, dass Rewe nicht nur Tippgeber war. Wir erwarten gleiches nun im Fall Tchibo.“

Hintergrund: Rewe hatte im Jahr 2007 Versicherungspolicen über seinen Discounter Penny verkauft. Der AfW hatte daraufhin Klage gegen Rewe eingereicht. Im Jahr 2008 fällte das Landgericht Wiesbaden das Urteil, dass Rewe nicht nur als Tippgeber fungierte (cash-online berichtete hier). (ks)

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