Vier UDI-Warnungen auf einen Schlag

In Pflichtmitteilungen nach Paragraf 11a Vermögensanlagengesetz warnen gleich vier Emittenten von Nachrangdarlehen der UDI-Gruppe aus Nürnberg vor dem möglichen Ausfall von Forderungen.

Betroffen sind die Emissionen UDI Energie Festzins 10, Festzins 11 und Festzins 12 sowie UDI Sprint Festzins IV. Sie wurden in den Jahren 2015 bis 2017 aufgelegt und haben zur Investition in Erneuerbare-Energien-Anlagen jeweils ihrerseits Nachrangdarlehen an verschiedene Projektgesellschaften vergeben.

Den weitgehend gleichlautenden Mitteilungen der vier Emittenten zufolge kann die Vornahme von Zahlungen auf diese Verbindlichkeiten nach den derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnissen einiger dieser Projektgesellschaften nicht aus Jahresüberschüssen oder sonstigem freien Vermögen gezahlt werden.

Gefahr des Forderungsausfalls

Wegen der in den Nachrangdarlehensverträgen vereinbarten Nachrangigkeit der gewährten Darlehen machen diese Projektgesellschaften demnach unter Berufung auf diese Nachrangigkeit und ihre wirtschaftlichen Verhältnisse berechtigterweise ein Leistungsverweigerungsrecht geltend und lehnen zum jetzigen Zeitpunkt die Leistung weiterer Zins- und Rückzahlungen an die Emittentin ab.

Es bestehe damit die Gefahr, dass es bei der jeweiligen Emittentin zu einem teilweisen oder vollständigen Forderungsausfall hinsichtlich der noch bestehenden Zins- und Rückzahlungsansprüche gegen diese Projektgesellschaften aus den Nachrangdarlehensverträgen komme. Ein solcher Forderungsausfall hätte negative Auswirkungen auf die Liquidität der Emittentin.

Dieser Umstand sei geeignet, die Fähigkeit der betreffenden Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Anlegern auf Auszahlung der Verzinsung und auf Rückzahlung bei der emittierten Vermögensanlage erheblich zu beeinträchtigen. In einem solchen Fall sind die Emittenten von Vermögensanlagen nach Paragraf 11a VermAnlG verpflichtet, eine entsprechende Mitteilung zu veröffentlichen, die dann auch auf der Website der Finanzaufsicht BaFin bekannt gemacht wird, also am sogenannten „BaFin-Panger“. (sl)

Foto: UDI

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments